begrifflichkeit zeitarbeit - leiharbeit
Zeitarbeit oder Leiharbeit?
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972 wird der Begriff ‚Leiharbeit‘ verwendet und ist seitdem im gesetzlichen Sprachgebrauch verankert. In aktuellen Tarifverträgen für die Branche, z.B. vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), wird hingegen durchgängig von ‚Zeitarbeit‘ gesprochen. Dieser Ausdruck spiegelt sich auch im Branchennamen wieder und hat sich weitestgehend als Bezeichnung in Medien und Politik etabliert. Die Begriffe ‚Leiharbeit‘ und ‚Zeitarbeit‘ werden synonym verwendet, deuten jedoch auf ein unterschiedliches Verständnis der Arbeitnehmerüberlassung hin. Eine begriffliche Abgrenzung ist daher im gesetzlichen und öffentlichen Sprachgebrauch notwendig.
Zeitarbeit - Leiharbeit
Aufgrund der negativen Assoziationen sprechen in erster Linie Kritiker der Zeitarbeit von ‚Leiharbeitern‘ und versuchen durch Polarisierung einer weiteren Verbreitung dieses Arbeitsmodells entgegen zu wirken. Dies spiegelt jedoch nicht die Mehrheitsmeinung zum Thema der Arbeitnehmerüberlassung wieder. Die Beschäftigungsvariante Zeitarbeit ist seit Jahren fest im Arbeitsmarkt verankern, sowohl politisch als auch gesellschaftlich mehr und mehr anerkannt und aus der Personalplanung von Unternehmen in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Der Begriff ‚Leiharbeit‘ ist rein sachlich nicht zutreffend. Etwas zu verleihen impliziert laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 598 - 606) eine unentgeltliche Abgabe von Dingen. ‚Leiharbeit‘ erweckt daher den Anschein, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden versachlicht und zum Objekt degradiert. „Unseres Erachtens ist die Bezeichnung ‚Leiharbeit‘ nicht nur faktisch falsch, sie diskriminiert auch alle bei Personaldienstleistern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”, erläutert Petra Timm, Sprecherin von Randstad Deutschland. „Als Marktführer in der Zeitarbeitsbranche verleihen wir keine Arbeitnehmer, vielmehr schaffen wir Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für Menschen.“
Zeitarbeit ist eine moderne und flexible Form der Arbeit. Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister angestellt, beziehen von diesem ihr festes Gehalt und haben alle Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Ihre Arbeitsleistung erbringen sie zeitlich befristet bei einem Kundenunternehmen vor Ort. Der Personaldienstleister ‚überlässt‘ dem Kundenunternehmen für einen bestimmten Zeitraum den Arbeitnehmer – das kann je nach Auftrag für einige Wochen, Monate oder auch Jahre sein.



