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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im pdf. Format(Allgemeine_Geschaftsbedingungen_deutsch_Mai2010.pdf, 41.9K)
1. Behördliche Genehmigung
Randstad besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der Randstad-Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Randstad-Mitarbeiter und Kunde begründet.
Während des Einsatzes unterliegen Randstad-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer´Tätigkeit erfahren.
Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Randstad und dem Kunden vereinbart werden.
3. Auswahl der Randstad-Mitarbeiter
Randstad stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Randstad-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Randstad-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.
Randstad kann auch während des laufenden Einsatzes Randstad-Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Randstad-Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der Randstad-Mitarbeiter
Der Kunde setzt Randstad-Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Randstad-Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
Außerdem setzt der Kunde Randstad-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Randstad insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde zahlt Randstad-Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
5. Allgemeine Pflichten von Randstad
Randstad verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Randstad-Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein.
Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Randstad-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Kunde gestattet Randstad nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Randstad-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Randstad-Mitarbeitern ist Randstad unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde Randstad die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Randstad-Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Randstad-Mitarbeiter abgesichert.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen sowie schriftlich als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsangelegenheiten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Ende der Vertragsbeziehung für drei Jahre fort.
9. Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum.
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Randstad.
Randstad ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten mit 5 % des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Randstad im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Randstad-Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
10. Ausfall von Randstad-Mitarbeitern/Höhere Gewalt
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Randstad erschwert oder gefährdet wird, behält sich Randstad vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
11. Haftung
Randstad haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet Randstad nicht.
Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle.
Auf Wunsch von Randstad gewährt der Kunde Einsicht in den Deckungsumfang seiner bei der Erfüllung dieses Vertrages einschlägigen Versicherungen (z.B. Gebäudefeuer-, technische
Versicherungen).
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von Randstad. Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.
13. Anpassungsklausel
Randstad behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
Randstad behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Randstad-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Randstad nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
14. Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Randstad.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
Stand: 20.05.2010


