tarifvertrag zeitarbeit
Tarifvertrag Zeitarbeit
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich am 9. März 2010 auf neue Entgelte für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Die tarifvertraglichen Neuerungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft und gelten bis zum 31.10.2013.
Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in vier Schritten vor. Das Tarifniveau steigt insgesamt in der Entgeltgruppe 1 im Westen auf EUR 8,19 und im Osten auf EUR 7,50.
Vorteile für Randstad Zeitarbeitnehmer
- Sichere Tarifentgelte
- Urlaubsanspruch
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Regelung zur betrieblichen Altersversorgung
- Produktivitätszulage
„Die jetzt erzielte Lösung ist verantwortungsbewusst und marktgerecht. Für unsere Mitarbeiter bietet der Tarifabschluss mit Gültigkeit bis ins Jahr 2013 zudem langfristig Sicherheit.“ so Heide Franken, Geschäftsführerin bei Deutschlands führendem Personaldienstleister.
Attraktiver Arbeitgeber in der Zeitarbeit
Die ab 2004 in Kraft getretenen Gesetze für die Zeitarbeit (AÜG/ Teilzeit- und Befristungsgesetz) stärken die Position der in der Branche beschäftigten Mitarbeiter. Nur auf gegenseitigem Respekt und rechtlich abgesicherten Positionen beruhende Arbeitsverhältnisse garantieren zufriedene Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb arbeitet Randstad mit einem flächendeckenden Betriebsrat für die Randstad Zeitarbeitnehmer und einer zusätzlichen Vertretung für schwerbehinderte Mitarbeiter.
Tarifvertrag Zeitarbeit BZA - DBG als Download im pdf-Format
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