arbeitnehmerüberlassung
Glossar
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Dreiecksverhältnis zwischen Personaldienstleister, Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen
Bei der Arbeitnehmerüberlassung, also der Zeitarbeit, besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Personaldienstleister, Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen.
Die Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister angestellt. Dieser überlässt seine Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum einem Kundenunternehmen. Auch wenn die Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Betrieben im Einsatz sind, beziehen sie ihr Gehalt vom Personaldienstleister.
Das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung regelt die Zeitarbeit
Die Zeitarbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972 gesetzlich geregelt. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das 2004 in Kraft getreten ist, wurde das AÜG reformiert. Dabei wurde der Gleichstellungsgrundsatz integriert.
Tarifverträge garantieren zusätzlich faire Arbeitsbedingungen
Das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung bietet eine rechtliche Grundlage.
Seriöse Zeitarbeitsfirmen regeln das Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern zusätzlich über einen Tarifvertrag. In der Zeitarbeitsbranche gibt es verschiedene Tarifverträge. Randstad und zahlreiche andere Zeitarbeitsunternehmen haben sich dem Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angeschlossen, der faire Arbeitskonditionen gewährleistet.

