leiharbeit
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Zeitarbeit ist der richtige Begriff – Leiharbeit die falsche Bezeichnung
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972 wird der Begriff ‚Leiharbeit‘ verwendet. In aktuellen Tarifverträgen für die Branche, z.B. vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), wird durchgängig von ‚Zeitarbeit‘ gesprochen.
Der Begriff ‚Leiharbeit‘ ist rein sachlich nicht zutreffend. Etwas zu verleihen impliziert laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine unentgeltliche Abgabe von Dingen. ‚Leiharbeit‘ erweckt daher den Anschein, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden versachlicht und zum Objekt degradiert. Aufgrund der negativen Assoziationen sprechen in erster Linie Kritiker der Zeitarbeit von ‚Leiharbeit‘.
Qualifizierungschancen und tarifliche Bezahlung für Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitnehmer sind fest angestellte Mitarbeiter eines Personaldienstleisters, die in der Regel für verschiedene Kundenunternehmen im Einsatz sind. Bezahlt werden sie zum Beispiel bei Randstad nach einem Tarifvertrag. Zeitarbeitnehmer haben alle Rechte und Pflichten, wie andere Arbeitnehmer auch. Kündigungsschutz, Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie bezahlter Urlaub sind selbstverständliche Leistungen.
Unternehmen decken über Firmen wie Randstad unkompliziert ihren Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern, während Zeitarbeitnehmer eine attraktive Beschäftigung, zusätzliche Qualifizierungschancen und tarifliche Bezahlung erhalten.

