tarifvertrag
Glossar
- Die Arbeitszeit sowie Länge und Art des Einsatzes im Kundenunternehmen.
- Den maximalen Anfahrtsweg der Arbeitnehmer zum Kundenunternehmen.
- Kündigungsfristen sowie den Anspruch auf Urlaub, Krankengeld und Sozialversicherungen.
- Das Gehalt, Zugehörigkeit zu Entgeltgruppen, Sozialleistungen, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, usw.
> Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Zeitarbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 (AÜG) gesetzlich geregelt. 2004 wurde dieses mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen reformiert. Ein flächendeckender Tarifvertrag oder Mindestlöhne sind in der Zeitarbeitsbranche aktuell noch nicht vorgeschrieben. Allerdings regeln zahlreiche Personaldienstleister - so auch Randstad - das Arbeitsverhältnis zusätzlich über Tarifverträge. Diese unterscheiden sich vor allem in den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung für die Mitarbeiter.
Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche regeln
Der Randstad Tarifvertrag garantiert faire Zusammenarbeit
Als Impulsgeber für den Arbeitsmarkt hat Randstad bereits im Jahr 2000 einen flächendeckenden Tarifvertrag mit ver.di abgeschlossen, der als Grundlage für die geltenden tariflichen Regelungen in der gesamten Branche diente.
Heute gehört Randstad dem Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an, der faire Arbeitskonditionen gewährleistet. So wurde zum Beispiel Anfang 2010 eine Erhöhung der Entgeltgruppen beschlossen, die ab 01. Juli 2010 gültig ist. Zeitarbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen wie zum Beispiel einer Meisterprüfung oder einem Hochschulstudium werden bei Randstad selbstverständlich auch übertariflich bezahlt.
Der aktuelle Tarifvertrag als Download im pdf Format

