Der Tarifvertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber (beispielsweise Randstad), dem Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen (ein Betrieb, eine Firma, in der der Arbeitnehmer eingesetzt ist).
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) als Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche (seit Frührjahr 2011 BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), als Interessenvertreter der Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche, haben sich am 9. März 2010 auf neue Entgelte für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Die tarifvertraglichen Neuerungen traten am 01. Juli 2010 in Kraft und gelten bis zum 31. Oktober 2013.
Eine Entgeltgruppe ist die Grundlage zur Bemessung Ihres Gehalts. Die Einstufung in eine Entgeltgruppe richtet sich nach den ausgeführten Aufgaben im Kundenunternehmen. Die Unterteilung in neun Gruppen beginnt mit Tätigkeiten, die „keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern“, beispielsweise Arbeiten im Bereich der gewerblichen Helfer, die keine Berufsausbildung haben. Die Entgeltgruppe neun benennt „Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern“.
Einsatzbezogener Zuschlag
Werden Sie ununterbrochen bei einem Kunden eingesetzt, erhöht sich Ihr Einkommen. Denn je nach Dauer des Einsatzes erhalten Sie einen einsatzbezogenen Zuschlag: 1,5 % nach dem neunten Monat und 3 % nach dem zwölften Monat.
Den kompletten Tarifvertrag können Sie sich hier anschauen (PDF). Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder fragen Sie in einer Randstad Niederlassung in Ihrer Nähe.
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