Was ist eine Urlaubssperre?

Eine Urlaubssperre verhindert, dass Angestellte während eines gewissen Zeitraums den Urlaub antreten. Allerdings ist der Arbeitgeber rechtlich dazu angehalten, den Urlaubswünschen seines Personals entgegenzukommen. Unternehmen dürfen daher laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nur von einem Urlaubsverbot Gebrauch machen, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Darüber hinaus ist bei Firmen mit Betriebsrat auch dessen Zustimmung für etwaige Urlaubsregelungen notwendig. Ist eine Sperre berechtigt, muss sich die gesamte Belegschaft an diese halten. Da die Verweigerung von Urlaub reichlich Konfliktpotenzial mit sich bringt, ist es wichtig, dass solche Maßnahmen vom Betrieb rechtzeitig kommuniziert werden.

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Gründe für eine Urlaubssperre

Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung hat Bedingungen festgelegt, welche die Verhängung von Urlaubssperren rechtfertigen. Demnach ist das Verbieten von Urlaubsanträgen nur in folgenden Ausnahmefällen für den Arbeitgeber möglich:

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Ankündigung und Dauer einer Urlaubssperre

Im Allgemeinen sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Urlaubssperren lange im Voraus anzukündigen. Macht es zum Beispiel eine erhöhte Auftragslage erforderlich, kann die Unternehmensleitung das Urlaubsverbot auch kurzfristig innerhalb eines oder weniger Tage verhängen. Daher erfahren viele Arbeitnehmer erst beim Einreichen ihres Urlaubsgesuchs von dem Bestehen einer Sperre. Besser für die betriebliche Stimmung ist es hingegen, urlaubsfreie Zeiten im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung oder per Rundschreiben rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus kann das Unternehmen Urlaubsverbote auch über den Arbeitsvertrag festlegen. Auf diese Weise wissen Angestellte schon zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses, welche Zeiträume sie bei ihrer Urlaubsplanung beachten müssen

Die Dauer einer Sperre für Mitarbeiterurlaube ist von ihrer Ursache abhängig. Deshalb kann eine Sperrfrist in Einzelfällen von mehreren Tagen und Wochen bis hin zu einigen Monaten dauern.

Two smiling nurses
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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Generell haben Arbeitnehmer die Pflicht, sich an ein vorhandenes Urlaubsverbot zu halten. Bricht ein Angestellter diese Vereinbarung und nimmt sich ohne Genehmigung frei, hat er mit innerbetrieblichen Konsequenzen zu rechnen. Diese reichen von einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung. Entspricht der Anlass des Urlaubsverbots keinem der gesetzlich erlaubten Vorgaben, kann der Beschäftigte dagegen juristisch vorgehen.

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FAQ

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema „Urlaubssperre“.