AÜG-Reform

Neue Regeln für die Arbeitnehmerüberlassung

Der Bundesrat hat Ende November 2016 dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zugestimmt. Am 21. Oktober wurde das 'Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung' schließlich im Bundestag verabschiedet. Am 1. April 2017 ist die AÜG-Reform in Kraft getreten. Zwei Kernelemente für 'Zeitarbeitsverhältnisse' (der Gesetzgeber verwendet den Begriff Leiharbeit – erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen 'Zeitarbeit' und 'Leiharbeit') in Deutschland sind von zentraler Bedeutung: die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten.

Der Gesetzgeber hat tarifliche Erweiterungsspielräume für die Zeiträume von 18 beziehungsweise 9 Monaten vorgesehen.

Die wesentlichen Punkte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

  1. Höchstüberlassungsdauer
  2. Equal Pay
  3. Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
  4. Streikeinsatzverbot

Überblick AÜG-Reform

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht Sanktionen bei Verstoß für das Zeitarbeitsunternehmen, das Kundenunternehmen und auch Folgen für den Zeitarbeitnehmer vor.

Das sollten Unternehmen beachten: