Niemand ist vor einer plötzlichen Erkrankung gefeit. Aber welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Krankmeldung

Es beginnt mit der Krankmeldung. Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich, also in der Regel am ersten Tag der Erkrankung, über seine Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer informieren. Dies kann grundsätzlich formlos erfolgen. Sofern in den für den Mitarbeiter geltenden Arbeits- bzw. Tarifverträgen keine andere Vereinbarung festgelegt ist, muss ein ärztliches Attest spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. 

In der Regel keine rückwirkende Krankschreibung

Ärzte bescheinigen in der Regel den Ist-Zustand beim Erscheinen in der Praxis. Nur in besonderen Fällen dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rückwirkend erstellen. Bei einer mehrtägigen rückwirkenden Bescheinigung können ernsthafte Zweifel an der Bescheinigung entstehen, die den Erhalt der Entgeltfortzahlung erschweren oder sogar ausschließen können. 

Keine Nennung der Gründe erforderlich

Den Inhalt der Krankschreibung muss der Mitarbeiter grundsätzlich nicht offenlegen. Der Arbeitnehmer muss diese Information nur dann erteilen, wenn der Arbeitgeber ausnahmsweise auf diese Information angewiesen ist, also beispielsweise um Schutzmaßnahmen für die übrigen Beschäftigten zu ergreifen oder wenn dies für das Vorliegen eines Entgeltfortzahlungsanspruch relevant ist.

Genesung fördern

Hat der Arzt keine Bettruhe verordnet, ist der Krankgeschriebene nicht dazu verpflichtet, permanent zu Hause zu bleiben. Der Mitarbeiter darf im Regelfall das tun, was für seine Genesung förderlich ist.  

Krank im Urlaub

Aus Sicht des Arbeitsrechts endet der Urlaub mit dem ersten Tag der Erkrankung. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Gesetzlich Versicherte sollten ebenso ihre Krankenkasse in Kenntnis setzen, da aus den Urlaubstagen dann Krankheitstage werden.

Erfahren Sie mehr über den Urlaubsanspruch bei Krankheit.