Die Abfindung
Was bleibt nach Steuerabzug übrig?
Wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, bekommt der Arbeitnehmer oft eine Abfindung, um den Verlust des Arbeitsplatzes und fehlende Einkünfte zumindest in Teilen zu kompensieren. Zwar fallen auf Abfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge an, Steuern müssen jedoch trotzdem gezahlt werden. Anders als bei Lohn und Gehalt kommt hier die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, die solche außerordentlichen Einkünfte begünstigt. Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie zum einen die Höhe Ihrer Steuerbelastung. Zudem finden Sie heraus, ob es günstiger ist, sich im Rahmen des Ehegattensplittings mit Ihrem Partner gemeinsam veranlagen zu lassen oder eine eigene Steuererklärung zu erstellen.