Informationen zum Mindestlohn
Seit Januar 2015 gibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Lohnuntergrenze vor, den sogenannten Mindestlohn. Dieser verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den dort vorgegebenen Lohn zu zahlen.
Der Mindeststundenlohn in Deutschland soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer ihre Lebenshaltungskosten decken können. Deshalb wird der Mindestlohn alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst (§ 9 Abs. 1 MiLoG).
Ausfüllhilfe und Erklärungen
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Berechnung des Stundenlohns oder des Gehalts
Tragen Sie hier zunächst ein, was Sie berechnen möchten: Ihren Stundenlohn, Ihr Monats- oder Ihr Jahresgehalt.
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Eingabe des Lohns oder des Gehalts
Um das Monats- oder Jahresgehalt zu ermitteln, tragen Sie in der nächsten Zeile Ihren Stundenlohn ein. Möchten Sie Ihren Stundenlohn berechnen, geben Sie hier Ihr Monats- oder Jahresgehalt an.
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Arbeitszeit je Woche
Um Ihren Stundenlohn oder Ihr Gehalt präzise berechnen zu können, tragen Sie im letzten Schritt Ihre Arbeitszeit je Woche ein.
Entwicklung des Mindestlohns
Bei der Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 € brutto pro Stunde. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrmals angepasst.
Ende 2020 wurde die dritte Mindestlohnerhöhung beschlossen. Der Mindestlohn steigt dadurch seit 2021 stufenweise an, beginnend bei 9,50 € brutto am 01.01.2021. Seit dem 01.07.2022 lag der Mindestlohn bei 10,45 € brutto.
Das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz sah außerdem eine weitere Mindestlohnerhöhung vor: Seit dem 01.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12,00 € brutto.
Siehe hierzu auch unsere Fragen und Antworten zum Mindestlohn.
Fragen und Antworten
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Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn stellt die Untergrenze der Entlohnung dar und soll die Existenzsicherung von Arbeitnehmern gewährleisten. Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland (§§ 1 Abs. 1, 20 MiLoG).
Ausnahmen bestehen gemäß § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) zum Beispiel für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten 6 Monaten, Jugendliche ohne Berufsausbildung und Auszubildende (siehe „Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn”).
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Für wen gilt der Mindestlohn?
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Dies ergibt sich aus den §§ 1 Abs. 1, 20 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Der Mindestlohn gilt daher auch für Rentner, Minijobber, ausländische Beschäftigte und Saisonarbeiter. Für Personenkreise, die keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn allerdings nicht.
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Gibt es Ausnahmen beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Personen, die Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind. Welche Personengruppen keine Arbeitnehmer nach dem MiLoG sind, ist insbesondere in § 22 MiLoG geregelt.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt demnach zum Beispiel nicht für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Selbstständige, Jugendliche ohne Berufsausbildung oder Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate der Beschäftigung.
Personen, die ein verpflichtendes Praktikum durchführen, sowie Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung sind nach § 22 Abs. 1 MiLoG ebenfalls vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen.
Auch Menschen mit Behinderungen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis im Sinne des § 221 SGB IX stehen, sind beispielsweise keine Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG.
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Wie hoch ist der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und lag damals bei 8,50 € brutto. Seitdem wurde er stetig angehoben. Nach der Mindestlohnerhöhung gemäß dem Mindestlohnerhöhungsgesetz zum 01.10.2022 stieg der Mindestlohn zuletzt auf 12,00 € brutto.
Seit der Einführung im Jahr 2015 hat sich der Mindestlohn bis 2022 in Deutschland wie folgt entwickelt:
- 01.01.2015: 8,50 €
- 01.01.2017: 8,84 €
- 01.01.2019: 9,19 €
- 01.01.2020: 9,35 €
- 01.01.2021: 9,50 €
- 01.07.2021: 9,60 €
- 01.01.2022: 9,82 €
- 01.07.2022: 10,45 €
- 01.10.2022: 12,00 €
Bei diesen Werten handelt es sich immer um den Brutto-Stundenlohn.
In einigen Branchen gelten außerdem tarifliche Branchenmindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.
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Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn wird immer als Bruttolohn je Zeitstunde angegeben, vgl. § 1 Abs. 2 MiLoG.
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Branchenmindestlohn – Was ist das?
Branchenmindestlöhne sind verbindliche Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen. Diese gelten gemäß § 1 Abs. 3 MiLoG vorrangig vor dem gesetzlichen Mindestlohn, da die Branchenmindestlöhne üblicherweise über dem Mindestlohn liegen.
Branchenmindestlöhne basieren auf Tarifverträgen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden oder aufgrund einer entsprechenden Rechtsverordnung von allen Arbeitgebern zu beachten sind, die in den jeweiligen Geltungsbereich fallen.
Derzeit gibt es neben weiteren Branchen zum Beispiel Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit, geregelt in der Vierten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, oder im Bereich der Gebäudereinigung, geregelt in der 8. GebäudeArbbV.
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Wie hoch ist das Mindestlohn-Monatsgehalt?
Die Höhe des Mindestlohn-Monatsgehalts hängt von der jeweiligen Stundenzahl ab, die ein Arbeitnehmer pro Monat erbringt. Wer in Vollzeit arbeitet, verdient zum Beispiel mehr als eine Teilzeitkraft. Um das Mindestlohn-Monatsgehalt zu berechnen, ist die monatliche Stundenzahl mit dem aktuellen Mindestlohn zu multiplizieren. Das Mindestlohn-Jahresgehalt kann man bestimmen, indem man das Mindestlohn-Monatsgehalt mit 12 multipliziert. Ihr eigenes Mindestlohn-Monatsgehalt und Mindestlohn-Jahresgehalt können Sie schnell und einfach mit dem Mindestlohnrechner in Erfahrung bringen.
Tarifvertrag Zeitarbeit
Für Zeitarbeitskräfte von Randstad gilt der Tarifvertrag Zeitarbeit bereits seit dem 01.01.2004.
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