Informationen zum Mindestlohn

Seit Januar 2015 gibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Lohnuntergrenze vor, den sogenannten Mindestlohn. Dieser verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den dort vorgegebenen Lohn zu zahlen. 

Der Mindeststundenlohn in Deutschland soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer ihre Lebenshaltungskosten decken können. Deshalb wird der Mindestlohn alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst (§ 9 Abs. 1 MiLoG).

 


Ausfüllhilfe und Erklärungen

Entwicklung des Mindestlohns

Bei der Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 € brutto pro Stunde. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrmals angepasst.

Ende 2020 wurde die dritte Mindestlohnerhöhung beschlossen. Der Mindestlohn steigt dadurch seit 2021 stufenweise an, beginnend bei 9,50 € brutto am 01.01.2021. Seit dem 01.07.2022 lag der Mindestlohn bei 10,45 € brutto. 

Das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz sah außerdem eine weitere Mindestlohnerhöhung vor: Seit dem 01.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12,00 € brutto.

Siehe hierzu auch unsere Fragen und Antworten zum Mindestlohn.

Fragen und Antworten

Tarifvertrag Zeitarbeit

Für Zeitarbeitskräfte von Randstad gilt der Tarifvertrag Zeitarbeit bereits seit dem 01.01.2004.

mehr erfahren