Was ist Mutterschutz?

Die Regelungen zum Mutterschutz schützen Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft, über die Entbindung und bis vier Monate nach der Geburt in vielerlei Hinsicht:  

  • Ein besonderer Kündigungsschutz sichert das Beschäftigungsverhältnis der Schwangeren ab.
  • Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten besondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen.
  • Mutterschutzfrist: Arbeitgeber dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nur mit deren Einwilligung beschäftigen. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen beziehungsweise 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten.
  • Während der Mutterschutzfrist in den Wochen vor und nach der Geburt ist das Einkommen der Arbeitnehmerin abgesichert. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen wird das Gehalt anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt und entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.

Der Mutterschutz gilt für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, also beispielsweise auch Mitarbeiterinnen in Teilzeit und Auszubildende.

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