Vielleicht haben Sie in unserer Jobbörse den Zusatz hinter den Berufsbezeichnungen bemerkt. Neben den Abkürzungen für männlich (m) und weiblich (w) haben wir das Kürzel (d) hinzugefügt. Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.

Wofür steht das „d”?

Das „d“ bei (m/w/d) steht für „divers“ und meint ein drittes Geschlecht. Damit sollen auch intersexuelle Menschen explizit bei Stellenausschreibungen angesprochen werden. Das Wort „inter“ bedeutet „zwischen“ – intersexuelle Menschen stehen also zwischen den Geschlechtern männlich und weiblich und können keinem der beiden dauerhaft zugeordnet werden. Gründe dafür können unter anderem Abweichungen bei den Chromosomen, der Entwicklung im Mutterleib oder hormoneller Natur sein.

Andere Abkürzungen für ein drittes Geschlecht in Stellenausschreibungen sind „i“ (inter), „a“ (andere), „gn“ (geschlechtsneutral) oder einfach „x“. Sie sollen aber alle dasselbe ausdrücken.

Warum brauchen wir diese Änderung?

In Deutschland wird schon lange und emotional darüber diskutiert, wie wir in der deutschen Sprache mit Geschlechtern umgehen. Befürworter des Genderns, dem geschlechterbewussten Sprachgebrauch, sehen darin ein Zeichen von Fortschritt und Inklusion. Für die Gegenseite ist es unnötiger Aktivismus. Fakt ist: Es gibt in Deutschland Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich bezeichnen. Wir bei Randstad sind der Meinung, dass sich alle Menschen angesprochen fühlen sollten, vor allem wenn es um so wichtige Themen wie ihre berufliche Zukunft geht.

Warum sehe ich diese Änderung jetzt überall?

Anlass dafür, dass die neue Abkürzung gerade in so vielen Jobprofilen auftaucht, ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG (Erster Senat), Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16). Demnach muss im Personenstandsregister seit dem 1. Januar 2019 eine dritte Variante zur Geschlechtsbezeichnung möglich sein, um auch Menschen einzubeziehen, die sich weder männlich noch weiblich fühlen. Das hat zur Folge, dass Stellenausschreibungen gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen können, wenn sie weiter das binäre Geschlechtersystem (m/w) nutzen.