Die eigene Hochzeit ist geplant, aber als Mitarbeiter kann während der Probezeit kein Urlaub genommen werden? Ein Irrtum, denn per Gesetz steht auch Beschäftigten in der Probezeit Urlaub zu. Wer einen neuen Job beginnt, traut sich nur selten, gleich am Anfang Urlaub zu beantragen. Schließlich möchte man sich dem Vorgesetzten und Kollegen als engagierter und kompetenter Mitarbeiter präsentieren. Manchmal lässt es sich jedoch nicht umgehen, beispielsweise wenn die Hochzeit ansteht oder ein Kurzurlaub bereits gebucht ist.

ein Mann steht auf dem Bahnsteig vor einem Zug und lächelt
ein Mann steht auf dem Bahnsteig vor einem Zug und lächelt

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Der Glaube, dass ein Beschäftigter in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat, hält sich hartnäckig. Richtig ist, dass Mitarbeiter erst nach Ende der Probezeit Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub haben. Was den Beschäftigten in der Probezeit jedoch zusteht, ist ein entsprechender Teilurlaubsanspruch. In Zahlen bedeutet das: Pro Monat haben neue Mitarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, was ausgehend vom gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) einen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen pro Monat ausmacht. 

Beispiel:

Ihre Probezeit beträgt sechs Monate und Sie haben einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen laut Arbeitsvertrag. Sie sind bereits zwei Monate in Vollzeit für das Unternehmen tätig. Dann haben Sie einen Urlaubsanspruch von fünf Tagen, auch in der Probezeit. Möchten Sie Ihren Jahresurlaub jedoch vollständig in Anspruch nehmen, müssen Sie das Ende der Probezeit dafür abwarten.

Ablehnung des Urlaubsantrags nur in Ausnahmefällen zulässig

Gewährt ein Arbeitgeber dem Job-Neuling diesen anteiligen Urlaubsanspruch nicht, handelt er unter Umständen rechtswidrig. Eine Verweigerung ist nur dann rechtens, wenn ein dringender betriebsbezogener Grund vorliegt oder die Urlaubswünsche von Kollegen dagegen sprechen, die aufgrund sozialer Gesichtspunkte Vorrang haben. 

Beispiele für Gründe für die Ablehnung des Urlaubs während der Probezeit:

  • Erhöhtes Arbeitsaufkommen zu bestimmten Stoßzeiten
  • Hoher Krankenstand im Betrieb
  • Betriebsferien mit festem Termin
  • Notwendige Teilnahme an Schulungen des Mitarbeiters

Zusammenfassung – Urlaub während der Probezeit

Auch wenn Ihre Hochzeit während der Probezeit stattfindet, können Sie Urlaub nehmen. Ihr Arbeitgeber kann den Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern, eine generelle Urlaubssperre in der Probezeit gibt es allerdings nicht.

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