Sich schwanger bewerben? Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Auch schwanger eine neue Stelle anzutreten ist möglich. Warum es sich gerade zu diesem Zeitpunkt lohnen kann, welche Rechte und Pflichten Sie berücksichtigen müssen und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie hier.

Schwanger bewerben – wann es sich lohnt

Es gibt gute Gründe, sich auch während einer Schwangerschaft auf einen neuen Job zu bewerben oder schwanger eine neue Stelle anzutreten:

  • Der Wunsch nach einem höheren Gehalt: Familienzuwachs bedeutet auch steigende Ausgaben. Wer noch vor der Geburt eine besser bezahlte Stelle antritt, sorgt finanziell vor. Gut zu wissen: Auch das Elterngeld erhöht sich, da zur Berechnung das Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt herangezogen wird.
  • Die Suche nach einem familienfreundlicheren Unternehmen: Manchmal kollidieren die Anforderungen von Berufs- und Familienleben. Stress und Frustration können die Folge sein. Abhilfe schafft ein Arbeitgeber, der Rücksicht auf die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Kindern nimmt und sie mit familienfreundlichen Maßnahmen entlastet.

Hinweis: Auch auf die eigene Organisation kommt es an: Wie Sie den Spagat zwischen Beruf und Familie meistern, erfahren Sie im Randstad Karriereratgeber.

  • Die Gelegenheit, den Traumjob zu ergattern: Wer spontan eine Ausschreibung für seine Wunschstelle entdeckt, sollte sich bewerben – auch während einer Schwangerschaft. Ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der aktuellen Situation oder vielleicht später zusammenfinden, lässt sich bei Interesse im persönlichen Gespräch klären.

Die Schwangerschaft erwähnen? – Rechte und Pflichten von Bewerberinnen

Für den Arbeitgeber ist es natürlich von Interesse, wenn eine Bewerberin schwanger ist. Schließlich wird er mit dieser Kandidatin die ausgeschriebene Stelle vorerst nur kurz oder gar nicht besetzen können. Doch was gilt laut Gesetz? Diese Rechte und Pflichten haben Bewerberinnen:

  • Eine Schwangerschaft muss weder im Bewerbungsschreiben noch während eines Vorstellungsgesprächs erwähnt werden.
  • Ein Nachfragen durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Das gilt auch für Erkundigungen nach der Familienplanung. Werden derartige Fragen trotzdem gestellt, dürfen sie wahrheitswidrig beantwortet werden – sprich: Die Bewerberin darf lügen.
  • Erhält die schwangere Kandidatin den Job und hat sie von ihrem Recht zur Lüge Gebrauch gemacht, darf der Arbeitgeber deswegen später nicht den Arbeitsvertrag anfechten oder das Arbeitsverhältnis kündigen.
  • Eine Ausnahme bilden Stellen, bei denen Beschäftigte Hitze, Kälte, Nässe, gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt sind: Da der Arbeitgeber Schwangere in diesen Jobs nicht beschäftigen darf, müssen Bewerberinnen ihre Schwangerschaft hier unbedingt offenlegen. Gleiches gilt für Stellen, bei denen nachts, sonntags oder feiertags gearbeitet oder bei denen Mehrarbeit geleistet werden muss.
Mann und Frau in einem Büro bei einer Besprechung
Mann und Frau in einem Büro bei einer Besprechung

Bewusstes Verheimlichen der Schwangerschaft – Vorteil oder Nachteil?

Auch wenn Bewerberinnen eine Schwangerschaft in den meisten Fällen zunächst verheimlichen dürfen: Die möglichen Auswirkungen auf das vielleicht folgende Beschäftigungsverhältnis sollten stets berücksichtigt werden. Das Vertrauen zum Arbeitgeber sowie zu den Kollegen kann durch die Lüge nachhaltig beeinträchtigt werden. Schließlich wurde darauf vertraut, dass die Kandidatin mit ihrer Expertise am besten für den Job geeignet ist und ihn zukünftig auch ausführen kann.

Darüber hinaus sind für den Arbeitgeber mit dem Ausfall durch Mutterschutz und eventuell Elternzeit sowie der Vertretungssuche und -einarbeitung gewisse Kosten verbunden. Grundsätzlich müssen Unternehmen natürlich immer damit rechnen. Doch in der speziellen Situation einer Neueinstellung kann der finanzielle und organisatorische Aufwand gerade für kleinere Betriebe eine große Belastung darstellen.

Schwanger neuen Job anfangen – besser mit offenen Karten?

Bevor Sie als Kandidatin ihre Schwangerschaft im Bewerbungsprozess bewusst verbergen, sollten Sie sich also fragen:

  • Wie fair ist mein Verhalten gegenüber Arbeitgeber und Kollegen?
  • Welche Konsequenzen kann mein Vorgehen für das Unternehmen und meinen künftigen Platz darin haben? Welchen Eindruck macht das von mir?
  • Zahlt sich Ehrlichkeit in meinem Fall vielleicht eher aus?

Natürlich sollten Sie im Bewerbungsgespräch nicht Ihre komplette Familienplanung offenlegen. Derartige Fragen durch mögliche Arbeitgeber sind aus gutem Grund rechtswidrig. 

Lesetipp: Verbotene Fragen im Bewerbungsgespräch: Auf diese Fragen müssen Sie nicht antworten

Auch müssen Sie eine Schwangerschaft noch nicht unbedingt im Bewerbungsschreiben erwähnen. Denn gerade das persönliche Kennenlernen kann die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich beeinflussen.

Ist das Unternehmen von Ihnen und Ihren Fähigkeiten überzeugt, stehen die Chancen für eine Einstellung trotz Schwangerschaft durchaus gut. Vielleicht können Sie noch vor Beginn des Mutterschutzes im neuen Job anfangen, vielleicht bietet man Ihnen einen Einstieg nach der Elternzeit an. Sollten Sie sich zu deren voraussichtlicher Dauer bereits Gedanken gemacht haben, kann das dem Arbeitgeber ebenfalls bei der Planung helfen.

Letzten Endes können Bewerberinnen bis auf wenige Ausnahmen frei entscheiden, ob sie ihre Schwangerschaft erwähnen möchten. Allerdings lohnt es sich, die Situation immer individuell zu betrachten:

  • Was bietet mir der Job und was biete ich dem Unternehmen?
  • Warum lohnt sich der Wechsel zum aktuellen Zeitpunkt oder nach der Elternzeit?
  • Welche kurz- und langfristigen Folgen kann eine Offenlegung oder Verheimlichung der Schwangerschaft für meine Chancen auf den Job und ein mögliches Beschäftigungsverhältnis haben?

Diese Fragen vorab zu beantworten, erleichtert nicht nur die Entscheidungsfindung – es gibt auch mehr Sicherheit bei der Kommunikation mit dem potenziellen Arbeitgeber. Und wer hier überzeugen kann, hat auch die besten Chancen für eine Jobzusage.

Tipp: Dieses Mal hat es mit der Stelle nicht geklappt? Wann sich eine erneute Bewerbung beim gleichen Unternehmen lohnen kann, lesen Sie hier.

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