Ende der Schulzeit
Die Schulzeit neigt sich dem Ende und die Ausbildung zum Traumberuf oder das Studium rücken immer näher – der ideale Zeitpunkt, dir Gedanken um deine zukünftige Wohnsituation zu machen.
Eigenständiges Wohnen
Wer nach der Schule eine eigene Bleibe sucht, muss vorab einige Grundüberlegungen tätigen. Denn die neue Unterkunft muss bezahlbar sein und sollte auch nicht allzu weit vom neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bzw. der Uni entfernt sein.
Diese und weitere Kriterien solltest du bei der Wahl zwischen
- eigener Mietwohnung,
- privater Wohngemeinschaft,
- Wohnheim und
- Elternhaus
berücksichtigen. Darüber hinaus ist auch die Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung ein zentraler Gesichtspunkt bei dieser Entscheidung.
Eigene Wohnung oder zu Hause bleiben?
Die günstigste und bequemste Wohnmöglichkeit ist das Elternhaus. Dabei kommen deine Eltern im Idealfall für die Kosten von Wohnung, Energie, Internet, Fernsehen und Versicherungen auf. Das „Elternhotel” lockt regelmäßig mit Annehmlichkeiten wie warmen Mahlzeiten, frisch gewaschener Kleidung und einem vollen Kühlschrank. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, musst du allerdings auch ihre Regeln beachten, Das gilt beispielsweise für das Mitbringen von Freunden, Ordnung und Sauberkeit oder für das Vermeiden von nächtlichem Lärm.
Eine eigene Wohnung bedeutet im Unterschied zum elterlichen Heim nicht nur persönliche Freiheit, sondern jede Menge Verantwortung. Dieser Verantwortungsbereich erstreckt sich über den Abschluss eines Mietvertrages sowie die Auswahl von Strom- und Internetanbietern bis hin zur Deckung laufender Kosten. Obendrein ist man nun selbst für alle Aufgaben im Haushalt wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen zuständig. Während eine Mietwohnung eine ganze Reihe an Anforderungen und Pflichten mit sich bringt, eröffnet das selbstständige Leben auch zahlreiche Privilegien. Du hast deine eigene Privatsphäre, kannst deine Wohnung nach deinen Wünschen gestalten, Freunde einladen und lernen, auf eigenen Beinen zu stehen.
Eigene Wohnung vs. WG
Manchmal ist es nicht möglich, die Miete für eine Wohnung alleine zu bezahlen. Wenn du mit anderen Leuten in Form einer Wohngemeinschaft zusammenwohnst, teilt ihr euch die Kosten für die Miete, Strom, Heizung, weitere Wohnnebenkosten, Internet und Fernsehen.
Ein optimaler Ausgangspunkt für die Gründung einer WG ist der Zusammenschluss von Freunden oder Bekannten. Daneben sind WG-Castings eine Möglichkeit, wenn du ein passendes WG-Zimmer oder geeignete Mitbewohner finden möchtest. Bei dieser Form der Mitbewohner- oder Zimmersuche werden verschiedene potenzielle Kandidaten in eine Wohnung eingeladen und interviewt. Diese Art des Kennenlernens ermöglicht der Wohngemeinschaft, sich ein besseres Bild von ihrem neuen Mitglied zu machen. Zur gleichen Zeit ist das Casting für Interessenten eine Gelegenheit zur Wohnungsbesichtigung. Hier kannst du Fragen an die WG-Bewohner stellen. Du erhältst zudem Einblick in alle Räumlichkeiten der Wohnung.
Ein Vorteil des WG-Lebens ist, dass du immer jemanden hast, mit dem du reden oder etwas unternehmen kannst. Aber es ist nicht für jeden geeignet. Wenn du zum Beispiel viel Ruhe und Privatsphäre brauchst, können Mitbewohner auch als störend empfunden werden. Eine häufige Streitquelle ist auch das individuelle Empfinden für Ordnung und Sauberkeit. Damit das gemeinschaftliche Zusammenwohnen reibungslos funktioniert, ist die genaue Absprache von Rahmenbedingungen unabdinglich. Zudem sind bei Übernahme eines WG-Zimmers ähnliche rechtliche Voraussetzungen wie bei einer eigenen Wohnung gegeben. Neben dem Unterzeichnen eines Mietvertrages gehört auch das Anfertigen eines Übergabeprotokolls dazu, falls es zu rechtlichen Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Mitbewohnern kommen sollte.
Wohnheime als Alternative
Eine weitere Möglichkeit für junge Leute, die eine Wohnung suchen, ist ein Wohnheim. Es handelt sich dabei um Wohneinrichtungen für Auszubildende oder Studierende. Um einen Platz in einer Unterkunft dieser Art zu bekommen, muss sich der Azubi oder der Student vorab bewerben. In der Regel stehen Einzelzimmer, Doppelzimmer und WGs zur Auswahl. Die Zimmer sind bereits möbliert, weshalb du keine eigenen Möbel mitbringen musst. Jedes Wohnheim ist unterschiedlich ausgestattet. Manche haben gemeinschaftlich genutzte Räume wie Küche und Bad, andere haben eigene Küchen und Bäder. Ein Vorteil von Wohnheimen ist, dass sie günstiger sind als eine eigene Wohnung oder WG.
Der monatliche Mietpreis für einen Platz im Azubi- oder Studenten-Wohnheim enthält bereits die Kosten für Heizung, Strom und Internet. Daher musst du dich nicht um Verträge mit Anbietern und die Bezahlung einzelner Rechnungen kümmern, wie es bei Mietwohnungen und privaten Wohngemeinschaften üblich ist. Ein Nachteil gegenüber dem eigenständigen Wohnen und der Privat-WG ist, dass es in jeder Wohneinrichtung festgelegte Hausregeln für das Zusammenwohnen gibt. Das betrifft zum Beispiel Ruhezeiten, das laute Abspielen von Musik, die Mitnahme von Haustieren und vieles mehr.
Finanzen
Wenn du eine Wohnung mietest, musst du regelmäßig Rechnungen bezahlen. Ein wichtiger Faktor bei der Wahl deiner Wohnung ist der Mietpreis. Er gibt dir einen Anhaltspunkt dafür, wie viel du monatlich zahlen musst und hilft dir bei der Überlegung, ob du dir die Wohnung leisten kannst. Die meisten Vermieter verlangen vorher eine Kaution. Das ist eine Art Vorschuss und darf in der Regel nicht höher sein als drei Monatsmieten. Der Vermieter verlangt diese Kaution, falls du mal die Miete nicht bezahlen kannst oder die Wohnung beschädigst.
Warm- und Kaltmiete
Die eigentliche Miete setzt sich aus Kalt- und Warmmiete zusammen. Die Kaltmiete deckt lediglich die Nutzung des Wohnraumes ab.
Im Unterschied zur Kaltmiete enthält die Warmmiete auch Wohnnebenkosten. Diese umfassen die Kosten für
- Wasser
- Abwasser
- andere Betriebskosten (z. B. Aufzug, Gärtner, Hausmeister etc.)
Die Warmmiete sind also alle Kosten, die du an den Vermieter entrichtest. Einige Warmmieten enthalten bereits die Nutzung von Strom und Heizung, während bei anderen die Mieter selbst Verträge mit Energieanbietern schließen und die Energienutzung separat bezahlen müssen. Falls vertraglich mit dem Vermieter nicht anders geregelt, schließt die Warmmiete keine Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen mit ein. Dafür trägt der Wohnungsmieter selbst Sorge und setzt sich eigenständig mit den jeweiligen Anbietern in Verbindung. Ausgenommen von der Warmmiete einer Mietwohnung sind zudem die staatlichen Rundfunkgebühren (GEZ), denn diese muss jeder Haushalt selbst bezahlen.
Lebenshaltungskosten
Abseits von der Warmmiete und den Ausgaben für Telekommunikation und Rundfunk kommen jeden Monat auch andere Lebenshaltungskosten zum Tragen. Das sind beispielsweise die finanziellen Aufwendungen für Verpflegung und Transportmittel. Transportkosten solltest du dann einkalkulieren, wenn der Ausbildungsort nicht zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar ist. Du musst dann für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs oder ein Auto aufkommen. Auch der Weg zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten oder Freizeitaktivitäten muss bedacht werden. Daneben verursachen kulturelle Bedürfnisse Kosten. Hiermit sind Dinge oder Tätigkeiten gemeint, die zur Freizeitgestaltung beitragen, wie zum Beispiel Kino- oder Konzertbesuche.
Finanzierungshilfen
Mithilfe staatlicher Förderungen fällt die Finanzierung von Wohnungen für Auszubildende und Studierende um einiges leichter. Zu den Fördermöglichkeiten zählen BAföG, BAB, Kindergeld und Wohngeld. Welche Voraussetzungen du für die jeweilige Finanzierungshilfe erfüllen musst, erfährst du in folgender Auflistung.
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Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz organisiert die wirtschaftliche Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden. Seine Abkürzung „BAföG“ ist namensgebend für diese staatliche Förderleistung. Ob jemand Anspruch auf diese Förderung hat, ist von mehreren Komponenten abhängig. Da das BAföG sehr viele Regelungen aber auch Ausnahmen beinhaltet, ist die Prüfung des individuellen Förderanspruches beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ratsam.
Zu den entscheidenden Faktoren zählen die Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Aufenthaltsberechtigung, das Lebensalter, die Einkommenssituation sowie privates Vermögen. Bei der Höhe des Fördergeldes spielt außerdem die Art der Ausbildung eine Rolle und ob die zu fördernde Person noch bei den Eltern wohnt. Grundsätzlich steht beim BAföG die finanzielle Unterstützung von jungen Menschen in Erstausbildung im Vordergrund. Dennoch ist es unter bestimmten Umständen auch möglich, diese Förderleistung bei einer Zweitausbildung zu erhalten. Die allgemeine Altersgrenze für diese Förderung liegt bei 45 Jahren, allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmefälle vor.
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Berufsausbildungsbeihilfe – BAB
Du kannst die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn dein Verdienst während der Ausbildung nicht für die Deckung deiner Kosten ausreicht. Dieser finanzielle Zuschuss stammt von der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt Erwachsene in einer staatlich anerkannten dualen Berufsausbildung sowie Menschen in einer schulischen Ausbildung für Pflegeberufe. Zu den Grundvoraussetzungen für diese Fördermöglichkeit gehört, dass es sich um die Erstausbildung des Antragstellenden handelt. Zudem sind nur Azubis anspruchsberechtigt, die das Elternhaus bereits verlassen haben.
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Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Förderleistung, die Eltern für ihre Kinder bis zum Ende des 18. Lebensjahres erhalten. Unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen ist auch eine Förderung bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Dazu zählen die erstmalige Berufsausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Im Falle einer Zweitausbildung besteht ebenso ein Förderungsanspruch unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende bzw. Student nebenbei nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Führt der Azubi bzw. Student bereits einen eigenen Haushalt, ist er berechtigt, sich das Kindergeld auf das eigene Konto auszahlen zu lassen.
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Wohngeld
Wohngeld steht nur volljährigen Auszubildenden zu, die nicht mehr unter dem Dach der Eltern wohnen und gleichzeitig keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Ein Beispiel dafür ist, wenn jemand eine Zweitausbildung absolvieren möchte oder der Staat die Ausbildung nicht offiziell anerkennt. Außerdem können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben, wenn ihr Antrag auf BaföG beispielsweise aufgrund ihres Alters abgelehnt wurde. Ob ein individueller Förderungsanspruch besteht, muss von der jeweiligen Wohngeldstelle geprüft werden.
Versicherungen
Versicherungen können im Notfall viel Geld und Ärger ersparen. Das gilt für dich, egal ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung hast. Deshalb ist es ratsam, über folgende Versicherungen nachzudenken:
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Krankenversicherung
Wer in Deutschland eine Ausbildung beginnt, ist versicherungspflichtig und muss eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Der Abschluss der Krankenversicherung erfolgt idealerweise am Ausbildungsbeginn und spätestens vor dem Ablauf der ersten beiden Ausbildungswochen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist und eine unbezahlte schulische Ausbildung, z. B. ein Studium, absolvierst, musst du dich nicht selbst versichern. In der Regel bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, sofern deine Eltern nicht privat krankenversichert sind. Wenn du älter als 25 Jahre bist, musst du dich jedoch ebenso wie Auszubildende selbst versichern.
Lesetipp: Was du als Arbeitnehmer im Krankheitsfall beachten musst
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn du krank wirst oder einen Unfall hast und deshalb deinem Beruf nicht mehr in Vollzeit nachgehen kannst, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil. Sie unterstützt dich dabei, in diesem Fall für deine Lebenshaltung aufkommen zu können. Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind beispielsweise Unfälle oder körperliche und psychische Erkrankungen.
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Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt deinen persönlichen Besitz, wie zum Beispiel deine Möbel, Wertgegenstände oder elektronische Geräte. Diese Versicherung deckt etwa Schäden im Fall eines Brandes, eines Wasseraustritts oder eines Einbruchs ab. Welche Leistungen die jeweilige Hausratversicherung übernimmt, geht aus dem Versicherungsvertrag hervor. Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Absicherung. Falls du aber viele Wertgegenstände zu Hause hast (z. B. Kameraequipment) solltest du darüber nachdenken.
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Haftpflichtversicherung
Azubis und Studierende sind in der Regel bis zur Vollendung ihrer ersten Ausbildung gemeinsam mit den Eltern haftpflichtversichert – sofern diese eine Haftplichtversicherung abgeschlossen haben. Je nach Versicherungsanbieter unterscheiden sich die genauen Bedingungen. Mit dem Abschluss der Ausbildung endet jedoch in der Regel auch die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten. Ab diesem Zeitpunkt solltest du eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherungsleistung umfasst Sach-, Vermögens- und Personenschäden, welche du verschuldet hast. Ein Beispiel für einen Haftpflichtversicherungsfall ist ein selbstverschuldeter Fahrradunfall, bei dem das Auto eines Dritten beschädigt wurde.
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Kfz-Versicherung
Besitzt du ein Auto, um zum Ausbildungsbetrieb oder zur Uni zu kommen, bist du sehr flexibel und unabhängig. Allerdings verursacht ein Auto auch Kosten. Abgesehen von Autoservices, Reparaturen und Kraftstoff kostet auch die Versicherung des Fahrzeugs Geld. Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist für alle Fahrzeugbesitzer verpflichtend. Sie kommt für die möglichen Schäden Dritter auf, welche du beim Nutzen deines Autos verursachst.
Vorbereitung für den Umzug
Wenn du eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben hast, geht es an die Planung des Umzugs. Du solltest schon vor Einzug Verträge mit Energie- und Internetanbietern machen, damit alles in der neuen Wohnung funktioniert. Vergiss auch nicht, einen Nachsendeauftrag für deine Post zu machen, damit wichtige Briefe und Rechnungen auch zu deiner neuen Wohnung gelangen. Bevor du umziehst, mache auch die Schlüsselübergabe und bitte deinen Vermieter um eine Wohnungsgeberbescheinigung (für das Einwohnermeldeamt), damit beim Einzug alles reibungslos läuft.
Erstausstattung für die Wohnung
Die Anschaffung einer Erstausstattung für das neue Zuhause ist genauso wichtig wie die Anmeldung von Strom, ggf. Gas und Internet. Folgende Liste stellt eine Orientierungshilfe für die Anschaffung von ersten Einrichtungsgegenständen und Zubehör dar:
Erstausstattung für die Wohnung
- Küchentisch, Stühle
- Kochplatte (sofern keine Küche vorhanden ist), Wasserkocher, Kochutensilien
- Bett oder ausziehbare Couch
- Arbeitstisch und Schreibtischstuhl
- Beleuchtungen wie Steh- oder Tischlampen
- Kommode oder Schrank für Stauraum
Behalte bei der Einrichtung deiner Wohnung jedoch im Hinterkopf, dass dein Domizil zu Beginn des Einzugs noch nicht perfekt sein muss. Wenn du nur ein kleines Budget für die Einrichtung der Wohnung zur Verfügung hast, kannst du zum Beispiel auf gebrauchte Möbel zurückgreifen. Dafür gibt es viele Plattformen wie Kleinanzeigen oder Facebook. Vielleicht sind auch deine Verwandten und Freunde bereit, dich mit nicht mehr benötigten Gegenständen zu unterstützen. Frag einfach nach.
Der Umzug
Der Umzug in die zukünftige Unterkunft fängt mit dem Packen von Kartons an. Bei der Befüllung von Umzugskartons gilt die Faustregel: Schwere Dinge kommen zuerst in die Kiste, danach folgen die leichteren Objekte. Darüber hinaus verschafft ein „Erste-Tage-Rucksack“ Abhilfe beim Suchen alltäglicher Notwendigkeiten nach dem Einziehen. Auf diese Weise hast du Hygieneartikel, Lebensmittel und frische Kleidung immer griffbereit.
Damit der Einzug in die neue Wohnung problemlos abläuft, ist es wichtig, dass du rechtzeitig Umzugshelfer organisierst. Du kannst dafür beispielsweise Freunde und Verwandte um Unterstützung bitten oder eine professionelle Umzugsfirma beauftragen. Kläre außerdem vorab, ob du für den Transport deiner Gegenstände einen Umzugswagen oder einen Anhänger benötigst.
Der erste Schritt nach dem Umzug ist das Anmelden bzw. Ummelden des neuen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Die Frist hierfür beträgt nach dem Umzug 7 bis 14 Tage, abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Maßgeblich ist das im Mietvertrag angegebene Datum für den Beginn des Mietverhältnisses. Für die Meldung brauchst du die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter sowie deinen Personalausweis. Besitzt du zwei Wohnungen oder willst du deinen Wohnsitz bei den Eltern behalten, musst du einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz festlegen.
Tipp: In manchen Städten erhalten Studierende und Auszubildende bei der erstmaligen Anmeldung eines Wohnsitzes ein Begrüßungsgeld. Frag beim Einwohnermeldeamt nach, ob deine Stadt dazugehört!
In machen Städten wird jedoch eine Zweitwohnungssteuer fällig. Auch hier lohnt es sich, sich vorab zu erkundigen.
Haushaltsführung
Die Grundregel einer guten Haushaltsführung ist, so zu wirtschaften, dass am Ende des Monats noch genug Geld für mögliche Nachzahlungen bleibt. Organisiere daher deine Finanzunterlagen ordentlich, damit diese übersichtlich bleiben. Für diesen Zweck bieten sich Ordner, Mappen, spezielle Apps oder Tabellenkalkulationsprogramme wie Excel oder Google Tabellen an, in denen du Rechnungen, Verträge und Lohnunterlagen erfassst. Ein zusätzliches Hilfsmittel, um die Haushaltsfinanzen im Blick zu behalten, ist das digitale Haushaltsbuch. Darin verzeichnest du deine monatlichen Ausgaben und machst diese sichtbar. Dafür gibt es zahlreiche Apps oder Vorlagen für Excel-Tabellen im Internet.
Ordnung halten
Zur Führung eines Haushaltes gehört nicht nur das Management von Finanzen. Haushaltsführung bedeutet auch, dass du dein zu Hause ordentlich hältst. Ein wöchentlicher Putzplan erleichtert die Erledigung von Reinigungsarbeiten. Abseits von der regelmäßigen Reinigung der Küche, des Bads und der Toilette solltest du auch Unordnung in der Wohnung vermeiden. Das steigert dein Wohlbefinden und sorgt dafür, dass du nicht im Chaos versinkst. Räume daher möglichst täglich herumliegende Kleidungsstücke und Alltagsgegenstände auf.
Tipp: Kistentrick
Mit dem sogenannten „Kistentrick“ gelingt der Wohnungsputz im Handumdrehen. Dafür nutzt du eine leere Kiste, mit der du jeden einzelnen Raum abgehst. In die Kiste kommen alle Objekte, die sich nicht an ihrem vorgesehenen Platz befinden. Gehe dann in den nächsten Raum und nimm alle Gegenstände aus der Kiste, die in diesen Raum gehören. Die Dinge, die nicht in diesen Raum gehören, packest du wiederum in die Kiste. So arbeitest du dich Raum für Raum vor.
FAQ
Hier findest du Antworten auf Fragen zur ersten eigenen Wohnung:
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Wie viel Geld sollte man für die erste Wohnung einplanen?
Die Beschaffung einer Mietwohnung ist mit einigen finanziellen Aufwendungen verknüpft. Du benötigst ausreichend Geld, um die Kaution für die Wohnung zu hinterlegen, Möbel anzuschaffen und den Transport deines Besitzes zu organisieren. Sei dir außerdem darüber im Klaren, dass monatliche Ausgaben für deine Lebenshaltung anfallen.
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Welche Möbel braucht man für die erste Wohnung?
Falls du in eine unmöblierte Wohnung einziehst, dürfen ein Küchentisch mit Stühlen, ein Arbeitstisch mit Schreibtischstuhl, eine ausziehbare Couch oder ein Bett, Verstaumöglichkeiten sowie Lampen als Grundausstattung nicht fehlen.
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Was muss ich alles bezahlen, wenn ich eine eigene Wohnung habe?
Wenn du eine Wohnung mietest, musst du regelmäßig Rechnungen bezahlen Zusätzlich zur Miete und den Betriebskosten kommen jeden Monat Kosten für Energienutzung, Fernsehen und Internet hinzu.