Teilzeit Allgemein

Was bedeutet Teilzeit? Nach § 2 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) versteht man unter Teilzeit jede Vereinbarung zur Arbeitszeit, die geringer ist, als die einer vergleichbaren Vollzeitstelle. 

Ausfüllhilfe und Eklärungen

Hat man ein Recht auf Teilzeit?

Allgemeines

Gemäß § 8 TzBfG hat jeder einen Anspruch auf Teilzeit, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Betriebszugehörigkeit übersteigt 6 Monate.
  • Es sind in der Regel über 15 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
  • Der Antrag auf Teilzeit wird in Textform mit dem gewünschten Beginn und der gewünschten Stundenzahl spätestens drei Monate vor deren Beginn eingereicht.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe dagegen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sodann im Einvernehmen die zu leistende verringerte Stundenzahl vereinbaren. Die Entscheidung über den Antrag muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen.

Ein erneuter Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen, es sei denn, der Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt.

Berechnung

Der Gehaltsrechner – Teilzeit ermöglicht Ihnen herauszufinden, wie sehr Sie von einer Beschäftigung in Teilzeit profitieren können. Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Freizeit oder haben aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer Teilzeitbeschäftigung. Bei einer Halbierung der Arbeitszeit halbiert sich jedoch nicht entsprechend das Nettoentgelt. Hier zeigen sich die Unterschiede, wenn Sie Ihr Teilzeit Gehalt berechnen:

Beispiel: 

Bei einem Bruttogehalt von 3000 € bei einer 40-Stunden-Woche würden 371,52 € Steuern und 606,75 € Sozialabgaben anfallen, wodurch das Nettoeinkommen bei 2021,73 € liegen würde.

Halbieren Sie Ihre Arbeitszeit, würde Ihr Bruttogehalt bei 1500 € liegen. Abzüglich Steuern von 32,76 € und Sozialabgaben von 303,38 €, würde ein Nettoeinkommen von1163,86 € entstehen. Dies entspricht bei der Hälfte des Bruttoeinkommens noch 58 % Ihres Nettoeinkommens.   

Von Vollzeit auf Teilzeit

Wenn Sie von Vollzeit auf eine Teilzeitbeschäftigung wechseln möchten und Ihr Betrieb die nötigen Anforderungen erfüllt, können Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. 

Fragen und Antworten