Verweigerung von Arbeit – der Grund ist ausschlaggebend

Wer in einem Beschäftigungsverhältnis bewusst die Arbeit niederlegt, betreibt Arbeitsverweigerung. Genauso verhält es sich, wenn Arbeitnehmer mutwillig und unentschuldigt von ihrer Arbeitsstätte fernbleiben. Doch nicht immer ist eine Leistungsverweigerung ungerechtfertigt. Ob bei der Verweigerung von Arbeit tatsächlich eine Verletzung der Arbeitspflicht vorliegt, ist immer vom Grund abhängig. So kann eine Arbeitsniederlegung aufgrund von Glaubens- oder Gewissenskonflikten gerechtfertigt sein. Daneben gibt es berufliche Situationen, die aus arbeitsrechtlicher Sicht unzumutbar sind und somit die Einstellung der Arbeitsleistung rechtfertigen. Wann ein Recht auf Arbeitsverweigerung besteht, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

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Arbeitsrechtliche Aspekte: Wann darf ich die Arbeit verweigern?

Generell unterliegen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Vorgesetzten der Weisungspflicht. Das bedeutet, dass sie alle arbeitsvertraglichen Forderungen erfüllen müssen. Leisten sie diese nicht ab, entfällt ihr Anspruch auf Arbeitsentgelt. In diesem Zusammenhang kann die Verweigerung der Arbeitsleistung zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Allerdings gibt es verschiedene Gründe, welche die Arbeitsverweigerung legitimieren. In diesen Fällen stellt die Arbeitsniederlegung weder einen Kündigungsgrund dar noch berechtigt sie den Arbeitgeber, das Arbeitsentgelt einzubehalten. Dabei handelt es sich um folgende Situationen:

Zwei Männer laufen durch eine Straße
Zwei Männer laufen durch eine Straße
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Konsequenz – Abmahnung

Die absichtliche Verweigerung von Arbeit mündet häufig in einem Konflikt mit dem Arbeitgeber. Dabei ist die irreversible Schädigung des Arbeitsverhältnisses keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Beweggründe Sie für die Einstellung der Arbeitsleistung haben und, ob diese rechtmäßig sind. Bestehen diesbezüglich Unklarheiten, sollten Sie zur Sicherheit einen Rechtsexperten zurate ziehen. Darüber hinaus ist es ratsam, die Leistungsverweigerung beim Vorgesetzten anzukündigen und zu begründen, damit dieser darauf vorbereitet ist. Ferner geben Sie ihm die Möglichkeit, auf Ihre Beanstandungen einzugehen und Ihnen gegebenenfalls einen Kompromiss vorzuschlagen. Bedenken Sie zudem, dass eine unrechtmäßige Arbeitsverweigerung im Ernstfall Konsequenzen wie eine Abmahnung nach sich ziehen kann.

Eine Abmahnung ist eine ernst zu nehmende Disziplinarmaßnahme der Arbeitsstelle, wenn eine Arbeitskraft vertragliche Vereinbarungen missachtet. Sie kommt unter anderem bei einer unrechtmäßigen Arbeitsverweigerung zum Einsatz und weist den Arbeitnehmer auf seine Verfehlungen hin. Zudem kann ein Abmahnungsschreiben auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. die Versetzung an einen anderen Dienstort) ankündigen. Das dient einerseits der Dokumentation innerhalb der Arbeitsstelle und hat andererseits eine Beweisfunktion, falls es wegen der Leistungsverweigerung zum Rechtsstreit mit dem Mitarbeiter kommt. Sollte der betroffene Arbeitnehmer infolge der Abmahnung erneut unrechtmäßig seine Arbeitsleistung verweigern, darf ihn der Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Frist kündigen.

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Konsequenz – Fristlose Kündigung

Bei schwerwiegenden Verletzungen des Arbeitsvertrages darf der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung fällt hier die Kündigungsfrist weg. Ebenso muss im Vorfeld keine Abmahnung stattfinden, die im Regelfall bei Arbeitsvertragsverletzungen verlangt wird. Somit ist das Beschäftigungsverhältnis umgehend aufgelöst. Eine außerordentliche Kündigung ist beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Leistungsverweigerung denkbar, wenn dadurch ein hoher wirtschaftlicher Schaden des Dienstgebers entstanden ist. Exemplarisch dafür ist ein unangekündigter Streik einer Gruppe von Fabrikarbeitern, welcher über die sozialen Medien dokumentiert wurde. Da die Firma aufgrund dieses Verhaltens einen erheblichen Imageschaden erlitten hat und es gleichzeitig zu einem Vertragsbruch im Arbeitsverhältnis gekommen ist, entlässt sie die Streikteilnehmer fristlos.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema „Arbeitsverweigerung“.

Frau läuft Treppen in einem Büro runter
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