Welche Regeln gelten für das Rauchen während der Arbeitszeit? Und wie sind Nichtraucher davon betroffen? Die wichtigsten Infos bietet dieser Beitrag.

Rauchen während der Arbeitszeit ist ein besonders heikles Thema. Schließlich geht es um den Arbeitsplatz, an dem Raucher und Nichtraucher in der Regel den Großteil ihres Arbeitstages gemeinsam verbringen. Eine längere Zeit ohne Raucherpause durchzuarbeiten, ist für viele Raucher schwer. Für viele Nichtraucher allerdings ist Zigarettenrauch nicht nur wegen des Geruchs ein Ärgernis.

Passives Rauchen verursacht gesundheitliche Schäden. Aus diesem Grund ist Rauchen mittlerweile in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten – zum Schutz der Nichtraucher. Dieser Schutz hat auch am Arbeitsplatz vorrangiges Interesse. Arbeitgeber sind zum gesundheitlichen Schutz von Nichtrauchern vor Passivrauch gesetzlich verpflichtet. Das bedeutet aber nicht, dass Rauchen grundsätzlich verboten ist. Denn auch Raucher haben am Arbeitsplatz Rechte.

Gibt es ein Raucherpausen-Gesetz? Dürfen Raucherpausen Arbeitszeit in Anspruch nehmen? Wie viele Raucherpausen sind erlaubt? Und haben Kollegen, die nicht rauchen, einen Anspruch auf Ausgleich? Diese und weitere Fragen rund um das Rauchen während der Arbeitszeit werden im Folgenden geklärt.

Junger lächelnder Mann
Junger lächelnder Mann

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Raucherpause?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Pause, um sich während des Arbeitstages zu erholen. Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 30 Minuten Ruhepause festgesetzt. Bei mehr als 9 Stunden gelten 45 Minuten als Richtwert. Diese Pause kann auch zum Rauchen genutzt werden.

Doch außerhalb solcher Erholungspausen gibt es für das Rauchen keine gesetzliche Regelung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Stattdessen liegt es am Arbeitgeber, die Rahmenbedingungen vorzugeben: Wo und unter welchen Bedingungen Mitarbeiter rauchen dürfen.

Ist eine Raucherpause Arbeitszeit?

Eine Raucherpause gilt nicht als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss nicht für eine Vergütung während der Pausenzeit sorgen. Stattdessen kann er vorgeben, wie die Rahmenbedingungen für das Rauchen während der Arbeitszeit gestaltet werden.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie eine Raucherpause in einem Unternehmen umgesetzt werden kann:

  • Der Arbeitgeber erlaubt seinen Mitarbeitern während der Arbeitszeit Raucherpause zu machen, ohne dass sie diese Zeit nacharbeiten müssen.
  • Oder die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Raucherpausen nachzuarbeiten. Dadurch entsteht den Rauchern kein Vorteil, was die zusätzliche Pausenzeit betrifft.

Müssen Raucherpausen nicht nachgearbeitet werden, muss die Gleichbehandlung aller Beschäftigten gewahrt werden. Das setzt voraus, dass alle anderen Mitarbeiter das gleiche Privileg von zusätzlichen Pausen genießen. In diesem Fall ist es allen Mitarbeitenden gestattet, die Arbeit für einen Moment zu unterbrechen, egal ob fürs Zigarettenrauchen oder einfach nur, um frische Luft zu tanken und sich die Beine zu vertreten.

Müssen Raucherpausen jedoch nachgearbeitet werden, kann dies entweder am selben Tag erfolgen, oder der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, die Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuholen. Die Details sind in der Regel in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?

Bei den Regeln für das Rauchen am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum. Dort, wo es einen Betriebsrat gibt, hat er Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung einer Regelung für Raucherpausen. Diese wird in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Beispiele:

  • Während eines Arbeitstages haben Mitarbeiter die Möglichkeit, vier Raucherpausen zu je fünf Minuten in Anspruch zu nehmen.
  • Es gibt feste Uhrzeiten für Raucherpausen, die im täglichen Arbeitsablauf vorgegeben sind.
  • Während der Arbeitszeit müssen Mitarbeiter ausstempeln, wenn sie eine Raucherpause machen.

Gilt im Betrieb ein Rauchverbot, finden sich in der Betriebsvereinbarung die Gründe dafür. Diese dürfen nicht willkürlich sein. Denn sowohl Betriebsrat als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, den Interessen beider Seiten – Rauchern und Nichtrauchern – gerecht zu werden. Das erfordert einen Kompromiss, der sich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hält.

Ein rechtmäßiger Grund für ein Rauchverbot ist beispielsweise der gesundheitliche Schutz von Nichtrauchern. In Betrieben, in denen mit entzündlichen Stoffen oder Flüssigkeiten gearbeitet wird, steht der Brandschutzaspekt im Vordergrund. Dieser kann ein absolutes Rauchverbot rechtfertigen.

Kann mir mein Arbeitgeber das Rauchen verbieten?

Ein uneingeschränktes Rauchverbot für Mitarbeiter kann nicht erlassen werden. Das Rauchen am Arbeitsplatz fällt unter das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Dies ist in § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Ein Rauchverbot kann jedoch für den ganzen Arbeitsbereich oder einen Teil davon verhängt werden.

Denn nach § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken von Passivrauch zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kleines Büro handelt, in dem es schneller stickig wird, oder um ein Großraumbüro, in dem eine moderne Klimaanlage für regelmäßige Luftzirkulation sorgt. Auch eine Produktionshalle macht keinen Unterschied zu einer Werkstatt. Arbeitgeber sind gehalten, einen rauchfreien Arbeitsplatz zu schaffen.

Ausnahme: Dampfen von E-Zigaretten

Der § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten ist auf Tabakrauch ausgelegt. Darunter fällt nicht das Dampfen einer E-Zigarette. Ihr Passivrauch gilt nicht als gesundheitsschädigend. Somit ist das Dampfen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verboten. Ein Verbot kann jedoch vom Arbeitgeber erteilt werden, wenn es dafür betriebliche Gründe gibt oder die Arbeitsleistung des Mitarbeitenden nachweislich leidet.

Zwei Männer sitzen im Freien auf einer Palette und reden
Zwei Männer sitzen im Freien auf einer Palette und reden

Das droht fürs Rauchen während der Arbeitszeit trotz Rauchverbot

Ein Rauchverbot im Unternehmen ist verbindlich. Daran gibt es für Raucher nichts zu rütteln. Sie müssen sich an die Regelung halten und die vorgegebene Pause für das Rauchen nutzen. Wer sich dem Verbot widersetzt und während der Arbeitszeit zur Zigarette greift, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So riskieren Mitarbeiter eine Abmahnung. Ein wiederholter Verstoß kann zur Kündigung führen.

Wenn Raucherpausen nachgearbeitet werden müssen, müssen diese auch in der Arbeitszeiterfassung angegeben werden. Auch daran sollten sich Raucher halten und sich für ihre extra Pause an- und abmelden. Geschieht dies nicht, können eine Abmahnung bzw. eine Kündigung die Folge sein.

Raucher sind während Raucherpausen nicht versichert

Raucherpausen sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz gedeckt. Das Rauchen hat keinen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der Tabakkonsum ist, so die gesetzliche Regelung, eine persönliche Angelegenheit. Passiert Arbeitnehmern während einer Raucherpause ein Unfall, sind sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Auch auf dem Weg in die Pause gilt eine Verletzung, zum Beispiel durch einen Sturz, nicht als Arbeitsunfall.

Hinweis: Sie sind Raucher und denken über das Aufhören nach? Einige Unternehmen bieten Unterstützung in Form von Seminaren zur Raucherentwöhnung als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Beratungsangebote finden Sie ebenfalls bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.