Dass sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, ist ein normaler Prozess im Laufe eines Berufslebens. Dennoch sind damit viele Unsicherheiten verbunden. Wie verhalte ich mich nach der Kündigung richtig? Und wie sollte ich reagieren, wenn mir gekündigt wurde? Bei uns erfahren Sie, wie Sie die berufliche Trennung gut meistern – und warum das so wichtig für Ihre weitere Karriere ist.

Eine Frau mit Hut sitzt an ihrem Laptop
Eine Frau mit Hut sitzt an ihrem Laptop

Der letzte Eindruck zählt

Ob Sie sich mehr Führungsverantwortung, ein höheres Gehalt oder neue fachliche Herausforderungen wünschen – die Gründe für arbeitnehmerseitige Kündigungen sind vielfältig. Manchmal liegt es auch am beruflichen Umfeld: Das Team arbeitet nicht mehr gut zusammen, der Vorgesetzte nimmt seine Führungsverantwortung nicht ernst oder Sie fühlen sich als Mitarbeiter ungerecht behandelt. Was auch immer Ihre Beweggründe für die berufliche Trennung sind – Ihr Verhalten nach der Kündigung sollten Sie davon nicht beeinflussen lassen.

Denn so viel ist sicher: Der letzte Eindruck bei Ihrem Arbeitgeber zählt ebenso wie der erste. Doch was genau sollten Beschäftigte während dieser Zeit beachten, um auch nach ihrem Weggang in positiver Erinnerung zu bleiben? Welche Fettnäpfchen sollten Sie unbedingt umgehen? Und warum ist das alles überhaupt wichtig, wenn man sowieso woanders eine neue Stelle antritt?

Professionell bleiben bis zum Schluss

Der berufliche Abschied beginnt mit Ihrer Kündigung. Sie möchten die Gelegenheit nutzen und gegenüber Ihrem Chef und den Kollegen einmal alles loswerden, was Ihnen an der Arbeit im Unternehmen nicht gefällt? Das sollten Sie vermeiden. Ein solches Verhalten ist nicht nur unprofessionell, es kann sich auch negativ auf Ihre weitere Karriere auswirken.

Vergessen Sie nicht, dass Ihr jetziger Vorgesetzter an der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses beteiligt sein wird. Verhalten Sie sich also bis zuletzt so, dass Sie und Ihre Leistung eine positive Beurteilung verdienen. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich eine Rückkehr ins Unternehmen vorstellen können. Wer dem früheren Arbeitgeber in guter Erinnerung bleibt, ist in den meisten Fällen wieder gern gesehen. Vielleicht sind Sie unter gewissen Bedingungen sogar zu einem Wiedereintritt bereit. Mit einem einwandfreien Verhalten bis zum letzten Arbeitstag halten Sie sich alle Optionen offen.

Auch sollten Sie nicht ausschließen, dass potenzielle Arbeitgeber Kontakt zu ehemaligen Kollegen von Ihnen haben – insbesondere, wenn Sie den Job innerhalb einer Branche wechseln. Und selbst wenn dies nicht der Fall ist: In Zeiten einer immer stärker werdenden beruflichen Vernetzung müssen Sie immer damit rechnen, dass man sich bei anderen Personen zu Ihrer Arbeitsleistung und Ihrem Verhalten erkundigt.

Darüber hinaus ist es möglich, dass ehemalige Kollegen wichtige Ansprechpartner auf fachlicher Ebene bleiben. Je nach Branche bedeutet ein Jobwechsel also nicht zwingend, dass der Kontakt zu früheren Teammitgliedern abbricht – ob man die Zusammenarbeit mit ihnen nun als angenehm empfunden hat oder nicht. Daher sollten Sie auch hier bis zu Ihrem Austritt ein professionelles Verhalten anstreben.

Lesetipp: Wir verraten Ihnen, was Sie beim Jobwechsel zur Konkurrenz beachten müssen.

Das Kündigungsgespräch – zukunftsorientiert statt rückwärtsgewandt

Während das Schreiben der Kündigung den meisten Arbeitnehmern noch leichtfällt, sorgt der Gedanke an die Übermittlung oftmals für ein mulmiges Gefühl und ist mit Unsicherheiten verbunden. Beschäftigten kommt es mitunter so vor, als ob Sie mit einer Kündigung den Arbeitgeber kritisieren und folglich verärgern. Solche Bedenken sind allerdings unbegründet.

Im Normalfall hat Ihr Vorgesetzter schon mehrere Kündigungsgespräche geführt und wird Ihre Entscheidung nicht persönlich nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Sie gewisse Spielregeln beachten:

  • Grundsätzlich gilt: Gehen Sie mit einer positiven Grundeinstellung in das Gespräch und bleiben Sie stets freundlich und sachlich. Eine Abrechnung mit dem Unternehmen ist hier ebenso fehl am Platz wie emotional aufgeladene Kritik an Vorgesetzten oder Kollegen. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber profitieren von einem solchen Verhalten. Schlimmer noch: Sie würden dem Unternehmen in negativer Erinnerung bleiben und damit langfristig einen schlechten Ruf riskieren.
  • Bedanken Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber für die gute Zusammenarbeit. Lassen Sie ihn wissen, warum Sie gern für das Unternehmen gearbeitet haben und wie Ihre berufliche Entwicklung davon profitiert hat. Drücken Sie Ihr Bedauern aus, dass sich diese für Sie wichtige Zeit nun dem Ende naht. Machen Sie diese Äußerungen aber nur, wenn sie sie wirklich vertreten können. Wenn Sie diese berufliche Station einfach nur schrecklich fanden, sagen Sie in dieser Hinsicht lieber nichts.
  • Kritisieren Sie nicht Ihren Job, die Kollegen oder das Unternehmen, um Ihre Entscheidung zu begründen. Schauen Sie stattdessen nach vorn und stellen Sie Ihre berufliche Weiterentwicklung in den Vordergrund. Erzählen Sie Ihrem Vorgesetzten, warum Sie sich bereit für den nächsten Schritt Ihrer Karriere fühlen, was Ihre Pläne sind und welche Rolle der neue Job dabei spielt

Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Verbleib im bisherigen Unternehmen oder eine spätere Rückkehr nicht ausschließen. Ihr Arbeitgeber weiß dann, welche Erwartungen Sie aktuell an eine Stelle haben und unter welchen Bedingungen Sie sich eine weitere oder erneute Zusammenarbeit vorstellen können.

  • Zeigen Sie Bereitschaft, Ihren Nachfolger umfassend einzuarbeiten. So signalisieren Sie, dass Sie den Personalwechsel aktiv unterstützen und die zusätzliche Arbeitsbelastung für Ihre Kollegen möglichst gering halten möchten.

Nach der Kündigung – ein letztes Mal durchstarten

Der berufliche Abschied umfasst natürlich auch die Zeit nach der Kündigung. Tatsächlich nehmen gerade die letzten Wochen im Unternehmen eine besondere Rolle ein, wenn es um die spätere Bewertung Ihrer Arbeitsleistung und Kollegialität geht. So sorgen Sie dafür, dass man Sie als Mitarbeiter in guter Erinnerung behält:

  • Erledigen Sie Ihre Aufgaben mit so viel Engagement, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein wie zu Beginn Ihrer Tätigkeit. Eine Kündigung sollte niemals zum Anlass genommen werden, sich zurückzulehnen und den beruflichen Verpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachzukommen. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf Ihre Beurteilung als Arbeitnehmer aus, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Genauso wenig sollten Sie sich nach der Kündigung einfach krankschreiben lassen, um bis zu Ihrem offiziellen Beschäftigungsende nicht mehr arbeiten zu müssen. Ein solches Verhalten erweckt den Eindruck, dass Ihnen jegliche Arbeitsmoral fehlt. Eine positive Beurteilung Ihrer bisherigen Leistungen dürfen Sie so auch nicht erwarten. Zeigen Sie also stattdessen, dass man sich auf Sie verlassen kann – und dass Sie Ihren Job bis zum letzten Tag ernst nehmen.
  • Setzen Sie weiterhin auf einen respektvollen Umgang sowie eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten. Gerade in der Zeit bis zu Ihrem Weggang ist dies besonders wichtig, um den Personalwechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie wichtiges Fachwissen weitergeben, eine detaillierte Übergabe erstellen und die Kollegen beziehungsweise Ihren Nachfolger in sämtliche Aufgaben und eventuell noch laufende Projekte bestmöglich einarbeiten.
  • Planen Sie Ihren Abschied. Bereiten Sie für Ihren letzten Arbeitstag ein nettes Beisammensein vor. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich persönlich bei den Kollegen und Vorgesetzten für die gute Zusammenarbeit zu bedanken und die gemeinsame Zeit noch einmal Revue passieren zu lassen. Sinnvoll ist auch eine Abschiedsmail, die Ihre Kontaktdaten sowie Links zu Ihren Profilen in den einschlägigen Karrierenetzwerken enthält. So bleiben Sie auch zukünftig mit den ehemaligen Kollegen in Verbindung.
Besprechung im Meetingraum
Besprechung im Meetingraum

Kündigung durch Arbeitgeber – was ist anders?

Natürlich ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beendet. Was ist dann das richtige Verhalten nach der Kündigung? Kurz gesagt: Viele der oben genannten Punkte sollten auch in diesem Fall berücksichtigt werden. Allerdings fällt das meist deutlich schwerer. Der Erhalt einer Kündigung ist mit vielen Emotionen verbunden. Entsprechend impulsiv kann die Reaktion ausfallen. Für die Karriere ist das selten förderlich. Umso besser also, wenn Arbeitnehmer mit der Situation umzugehen wissen.

Gefühle kontrollieren

Vielleicht haben Sie es schon geahnt, vielleicht kommt das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten überraschend: Ihr Arbeitgeber überreicht Ihnen die Kündigung. Wut, Frustration, Enttäuschung – das alles sind Gefühle, die jetzt völlig nachvollziehbar sind. Dennoch sollten Sie Ihre Reaktion gegenüber Ihrem Vorgesetzten möglichst nicht davon beeinflussen lassen.

Denn auch hier gilt: Unangemessene Bemerkungen – selbst wenn sie im Eifer des Gefechts gemacht wurden – können sich negativ auf Ihr Arbeitszeugnis oder benötigte Referenzen auswirken. Auch in einem möglichen Kündigungsschutzprozess können sich daraus Nachteile für Sie ergeben. Wer sich abfällig über Kollegen oder Vorgesetzte geäußert hat, scheint sowieso kein Interesse an einer weiteren Beschäftigung im Unternehmen zu haben. Eine eventuell angestrebte Abfindung kann dadurch ebenfalls geringer ausfallen.

Kommentieren Sie also im Zweifel die Kündigung zunächst nicht, sondern hören Sie sich in Ruhe die Begründung Ihres Arbeitgebers an. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn Sie die Nachricht erst einmal verarbeiten und später mit Ihrem Vorgesetzten dazu sprechen möchten. Zwischenzeitlich sollten Sie die Gelegenheit nutzen, um sich zu sammeln und mit Familie oder Freunden zu reden.

Agentur für Arbeit kontaktieren

Besonders wichtig ist, dass Sie unverzüglich die Agentur für Arbeit kontaktieren und sich arbeitsuchend melden. Denn dies muss spätestens drei Monate vor Vertragsende geschehen oder – falls dieser Zeitraum nicht mehr gegeben ist – spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung. Ansonsten droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Achtung: Auch die Arbeitslosmeldung sollten Sie im Blick haben. Treten Sie nicht direkt im Anschluss an Ihre aktuelle Tätigkeit einen neuen Job an, müssen Sie spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung die Agentur für Arbeit informieren.

Prüfung rechtlicher Schritte

Sie möchten die Entlassung nicht hinnehmen? Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ob sich dieser Schritt lohnt, lässt sich nur individuell beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen sagen können, welche Chancen Sie auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung haben.

Sie können auch überlegen, ob in Ihrem Fall ein Aufhebungsvertrag sinnvoll wäre. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich dabei um eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Vorteile: Sie können eine Abfindung aushandeln und grundsätzlich auch das Austrittsdatum frei festlegen.

Aus dem Aufhebungsvertrag sollte, falls zutreffend hervorgehen, dass damit eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung vermieden wird – sprich: Sie hätten Ihren Job in jedem Fall verloren. Fehlt diese Information, kann die Bundesagentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag als freiwilligen Verzicht auf einen sicheren Arbeitsplatz ansehen und eine zwölfwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld verhängen. Auch sollten die Kündigungsfristen trotzdem eingehalten werden. Ansonsten droht eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Weiterarbeiten

Ob Sie sich nun für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen oder die Kündigung einfach annehmen: Vermeiden Sie es auch hier, sich umgehend arbeitsunfähig zu melden. Ihr Arbeitgeber hat Möglichkeiten, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, wenn die Krankmeldung im Zusammenhang mit einer Kündigung und möglicherweise auch mit einer von Ihrer Seite getätigten Androhung erfolgt ist. Zudem würden Sie damit eine negative Beurteilung Ihres Verhaltens und Ihrer Arbeitsleistung riskieren – und sich damit langfristig selbst schaden.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist keine angenehme Erfahrung. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass Sie an einer betriebsbedingten Entlassung keine Schuld tragen. Daher sollten Sie sich auch nicht vor den letzten Arbeitstagen drücken und Ihren guten Ruf im Unternehmen gefährden. Erledigen Sie Ihre Aufgaben so engagiert wie immer und zeigen Sie weiterhin Teamgeist.

Verabschieden

Natürlich wird Ihnen nicht zum Feiern zumute sein. Verabschieden Sie sich dennoch angemessen von Kollegen und Vorgesetzten und nehmen Sie sich Zeit für Gespräche. Damit drücken Sie nicht nur Ihre Wertschätzung aus. Es wird Ihnen auch helfen, dieses Kapitel Ihrer Karriere trotz allem erfolgreich und mit gutem Gewissen abzuschließen. Und vergessen Sie nicht: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

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