Schöpft ein Arbeitnehmer sein Leistungspotential anhaltend nicht voll aus, spricht man von einem "Low-Performer". Er ist frustrierend für Arbeitgeber und Kollegen. Was tun, wenn ein Mitarbeiter schlechte Leistungen erbringt?

Schlechtleistung als Kündigungsgrund nicht ausreichend

Das Arbeitsrecht macht es Arbeitgebern – im Sinne des Arbeitnehmerschutzes – nicht leicht, leistungsschwache Arbeitnehmer ohne Weiteres zu kündigen. Dabei können Low Performer das Arbeitsklima wie auch die Unternehmensziele durchaus ins Wanken bringen. Alleine die Aussage, der Arbeitnehmer arbeite schlecht und unter den Erwartungen des Arbeitgebers ist vor Gericht allerdings nicht ausreichend. Denn nach der Rechtsprechung gilt: “Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann” (BAG, Urteil v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02).

Ursachenforschung und Angebot von Hilfe

Zunächst ist ein Blick hinter die Fassade erforderlich, indem das Gespräch mit dem Mitarbeiter gesucht wird. Hier wird vielleicht schon klar, ob es Gründe im privaten Bereich oder dem beruflichen Umfeld gibt, die ihn vorübergehend hindern sein mögliches Leistungspotential auszuschöpfen – oder ob der Mitarbeiter als ein nachhaltiger Low-Perfomer anzusehen ist. Wenn Hilfestellung durch den Arbeitgeber möglich ist, kann diese bereits zur Besserung beitragen. Die Maßnahmen sind individuell und richten sich nach dem ursächlichen Problem. Sie können von Anpassung der Arbeitszeiten wegen familiärer Schwierigkeiten über Weiterbildung bis hin zum Versetzungsangebot innerhalb des Betriebes reichen. Und vielleicht ist auch schon ein erstes Bewusstmachen der Anstoß zur Besserung.

Führungskraft
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Performance Improvement Plan

Darüber hinaus sind in der Regel weitere Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich, bevor er eine Kündigung in Betracht ziehen kann: beispielsweise ein Performance Improvement Plan – ein Plan zur Steigerung und Verbesserung der Leistung. In wöchentlichen oder monatlichen Gesprächen werden mit dem Arbeitnehmer Ziele vereinbart und über die erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen gesprochen. Alle besprochenen Themen sollten gut dokumentiert werden. 

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Kündigung aussprechen

Um eine Kündigung erfolgreich auszusprechen, brauchen Arbeitgeber also Geduld und Beweise. Der Arbeitgeber sollte die Zeit nutzen, um eine detaillierte Dokumentation der Schlechtleistung des Mitarbeiters anzufertigen, wenn dieser sein Leistungspotential nicht voll ausschöpft. Der Arbeitgeber muss insbesondere feststellen, ob der Mitarbeiter die Arbeit leisten “kann aber nicht will” oder ob er “will aber nicht kann.” Danach entscheidet sich, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen vorzunehmen sind.

 

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