Elterngeld-Rechner
Vorteile und Funktionen
Das Elterngeld dient als Ausgleich für fehlendes Einkommen, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Teilen sich Eltern in der dieser Zeit partnerschaftlich Erwerbs- und Familienarbeit, werden sie durch das ElterngeldPlus unterstützt. Berechnen Sie jetzt Ihr Elterngeld, um die Zeit nach der Geburt zu planen.
Ausfüllhilfe und Erklärungen
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Ältere Geschwister
Tragen Sie hier ein, wie viele ältere Geschwister Ihr Kind hat. Anhand dieser Angabe wird der Geschwisterbonus berechnet.
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Mehrlingsgeburt
Hier geben Sie an, wie viele Kinder Sie erwarten. Dementsprechend wird ein Mehrlingszuschlag berücksichtigt.
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Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Wählen Sie hier die Form der Erwerbstätigkeit aus, der Sie die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes nachgegangen sind.
Fragen und Antworten
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Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Sie beantragen Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese ist meist beim Versorgungsamt, Jugendamt oder Amt für Soziales zu finden. Für die Beantragung müssen Sie innerhalb der jeweiligen Fristen den passenden Elterngeldantrag einreichen. Für diesen Antrag hat jedes Bundesland ein eigenes Formular. Sie können das Elterngeld online beantragen.
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Welche Fristen gelten für die Beantragung von Elterngeld?
Das Elterngeld kann frühestens ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Es kann rückwirkend nur, für die letzten 3 Monate vor dem Monat, an dem der Antrag eingegangen ist, ausgezahlt werden. Das heißt der letztmögliche Zeitpunkt, um die volle Elterngeldleistung zu erhalten, ist der vierte Lebensmonat des Kindes.
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Welche Formen von Elterngeld gibt es?
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt. Beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung, kann dieser Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden. Die Höhe des Elterngeldes beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Anspruch auf Elterngeld haben Sie gemäß §1 (1) BEEG, sobald Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses selbst betreuen und deshalb keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
- ElterngeldPlus
Anspruch auf ElterngeldPlus besteht seit dem 1. Juli 2015. Sie können den Zeitraum, in dem Sie Elterngeld erhalten verdoppeln, wenn Sie parallel in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld wird in diesem Fall jedoch nur in halber Höhe gezahlt.
- Partnerschaftsbonus
Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie Ihr Elterngeldplus jeweils um weitere 4 Monate verlängern, wenn beide Elternteile in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende können ebenfalls eine Verlängerung dieses Zeitraums beantragen.
Diese Formen des Elterngeldes lassen sich kombinieren, so dass eine für Sie optimale Lösung zum Ansatz kommt.
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Wo erhalte ich zum Elterngeld Beratung?
Elterngeld Beratung erhalten Sie zum einen direkt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), aber auch bei Einrichtungen wie Profamilia oder Caritas.
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Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?
Die Höhe des Basiselterngeldes ist von Ihrem Einkommen abhängig und beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat. Bei höheren Einkommen entspricht dies meistens etwa 65%, bei niedrigen Einkommen bis zu 100% Ihres regulären Einkommens. Mögliche Zuschläge sind der Geschwisterbonus, der beim Basiselterngeld 10% des sonst zustehenden Elterngeldes ausmacht, aber bei mindestens 75 Euro liegt. Außerdem erhalten Sie bei einer Mehrlingsgeburt einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind.
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Wie erfolgt beim Elterngeld die Auszahlung?
Elterngeld wird monatsweise gezahlt. Hier werden jedoch nicht Kalendermonate angesetzt, sondern die Lebensmonate des Kindes. Die Überweisung erfolgt jeweils zum Anfang des Lebensmonats.
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Wie wird Elterngeld bei der Steuererklärung berücksichtigt?
Das erhaltene Elterngeld ist als Transferzahlung erst einmal steuerfrei. Es erhöht jedoch durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der bei Ihrem zu versteuernden Einkommen angewendet wird. Es ist also durchaus mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, weshalb Sie entsprechende Rücklagen bilden sollten.