Familienleben als höchstes Gut: Immer mehr Männer entscheiden sich für die Elternzeit. Lesen Sie hier, warum Väter in Elternzeit gehen sollten und wie die Familie profitiert, ohne dass ihre Karriere darunter leidet.

ein Mann trägt Kleinkind auf dem Rücken durch die Stadt
ein Mann trägt Kleinkind auf dem Rücken durch die Stadt

Das klassische Rollenmodell des Elternpaares aus männlichem Ernährer und der Frau, die Haus und Kinder versorgt, gilt heutzutage als veraltet. Für viele frischgebackene Eltern ist diese Aufgabenverteilung nicht mehr erstrebenswert. Denn die gleichmäßige Verteilung von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung auf beide Elternteile ist nur möglich, wenn auch Väter die Elternzeit nutzen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind gegeben. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Recht auf Elternzeit und Elterngeld als Vater in Anspruch nehmen.

Elternzeit und Elterngeld separat denken

Insbesondere beim ersten Kind sind werdende Eltern mit einer Vielzahl an Begriffen konfrontiert, die zunächst geklärt werden müssen. Elternzeit (vormals Erziehungsurlaub genannt), Elterngeld – Väter sollten all dies gut unterscheiden und strikt voneinander getrennt betrachten. Denn Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber. Dabei handelt es sich jedoch um eine entgeltfreie Auszeit. Sie kommt daher für die meisten berufstätigen Väter nur infrage, wenn sie sich mit dem gesetzlichen Elterngeld finanzieren lässt.

Der väterliche Anspruch auf Elterngeld besteht aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern richtet sich direkt an den Staat. Kurzum: Elternzeit als Vater beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Elterngeld hingegen bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle Die Bezugszeit des Elterngelds ist außerdem kürzer als die Elternzeit: Die staatliche Unterstützung deckt maximal die ersten 14 Lebensmonate des Kindes ab. Eltern können sich jedoch auch für die Verdoppelung des Zeitraumes bei gleichzeitiger Halbierung des Elterngeldes entscheiden.

Vaterschaftsurlaub

Die Bezeichnung „Vaterschaftsurlaub” war bislang ein eher umgangssprachlicher Begriff. Er meinte die Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft in einem Zeitraum nach der Geburt des Kindes, also die Elternzeit des Vaters. Dieser Begriff soll jedoch bald eine neue Bedeutung bekommen.

Eine EU-Richtlinie sieht eine zehntägige bezahlte Auszeit nach der Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil vor, also den Vater oder gleichgestellten zweiten Elternteil. Die Umsetzung dieser Richtlinie in Form eines Anspruchs auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt ist in Deutschland für 2024 geplant.

Männer in Elternzeit: Tendenz stark steigend

Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, hat sich zwischen den Jahren 2012 und 2022 nahezu verdoppelt. Es zeichnet sich also ein klarer Trend ab: Immer mehr männliche Personen entscheiden sich zugunsten der Familie für die Elternzeit. Trotzdem ist ihr Beitrag noch immer verschwindend gering: Nur 1,9 % Elternzeit der berufstätigen Väter konnte das Statistische Bundesamt im Jahr 2022 feststellen. Zum Vergleich: Bei den erwerbstätigen Müttern nahm im gleichen Zeitraum der Anteil um etwas mehr als 3 % zu, und stieg laut Destatis auf über 25 %.

Grund für den Anstieg bei beiden Geschlechtern sind Verbesserungen beim staatlichen Elterngeld – aber auch gesellschaftliche Veränderungen. Eltern streben heute Gleichberechtigung in Bezug auf ihre Karrieren an, ohne auf ein Familienleben mit Nachwuchs zu verzichten. Der deutsche Gesetzgeber hat mit entsprechenden Regelungen den Weg für eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit freigemacht.

Elternzeit: wie lange Väter nehmen können

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterscheidet bei der Gewährung der Elternzeit nicht zwischen Vätern und Müttern. Nach dem BEEG steht jedem Elternteil ein Zeitraum von insgesamt 36 Monaten zu. Eltern können gleichzeitig, abwechselnd oder nacheinander Elternzeit nehmen. Sie beträgt also maximal drei Jahre, in denen ein Mann Anspruch auf die Freistellung von seinem Arbeitsplatz hat. Gleichzeitig besteht die Garantie auf Rückkehr ins Unternehmen. Das Gesetz kann allerdings nicht den Einsatz am identischen Arbeitsplatz erzwingen, wenn dieser inzwischen anderweitig vergeben ist. Eine gleichwertige Position muss allerdings gewährleistet werden. Natürlich können Sie sich auch nach der Babypause beruflich neu orientieren und sich anderweitig bewerben.

Die Elternzeit des Vaters kann in maximal drei frei wählbaren Zeiträumen bis zum achten Geburtstag des Kindes stattfinden. Allerdings gibt es Einschränkungen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr: Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes erwirbt der Vater in der Elternzeit keine Anwartschaften zur Arbeitslosenversicherung mehr. Außerdem erlaubt das Gesetz ab diesem Zeitraum höchstens 24 Monate der Elternzeit zu nehmen. Nimmt der Vater also nicht wenigstens 12 Monate Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, verfällt der Restanspruch.

Auszeit optimal planen: Elternpause aufteilen

Das Recht, bis zu 36 Monate Elternzeit zu nehmen, hat jeder der beiden Elternteile. Deswegen finden Paare heute die verschiedensten Modelle, um die Elternzeit untereinander aufzuteilen. In den meisten Fällen nimmt häufig eher die Mutter während der Stillzeit in den ersten Lebensmonaten des Säuglings Elternzeit.

Einfluss auf die Aufteilung der Elternzeit haben neben der Entwicklung des Säuglings auch die berufliche und finanzielle Situation jedes Elternpaares. Dadurch können sich die verschiedensten Kombinationen im Einzelfall als sinnvoll herausstellen.

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Unabhängig davon bietet es sich für den Vater an, 2 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt zu nehmen. Denn die Mutter ist hier noch im Mutterschutz. Beantragt der Mann für diese Zeit Elternzeit und Elterngeld, dürfen beide Elternteile bei minimalen Einkommenseinbußen zu Hause bleiben. Dieser Anspruch besteht so lange, bis der Mutterschutz nach acht bzw. zwölf Wochen endet.

In der Praxis sieht die Realität der meisten Familien aber so aus, dass das Einkommen des Vaters häufig höher ist als das der Mutter. Deshalb kosten Väter in Elternzeit die Familie schlicht mehr. Männer schöpfen daher selten den vollen Rahmen aus. In der Mehrheit der Fälle ist die Mutter länger in Elternzeit als der Vater.

Wünscht ein Paar dagegen vollkommen ausgeglichene Elternzeiten, gibt es eine Alternativlösung: Hier bietet es sich an, dass die Mutter die ersten sieben Monate Elternzeit nimmt und Elterngeld erhält. Danach wechseln sich die Eltern bei der Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ab. Nun hat der Vater ebenfalls noch sieben Monate Anspruch auf Elterngeld während seiner Elternzeit.

Warum Väter in Elternzeit gehen sollten

Eine Vielzahl von Gründen spricht dafür, dass auch Männer Elternzeit nehmen. Dabei geht es nicht nur um die eigene Familie, sondern auch um ein Signal an die gesamte Gesellschaft: Die Arbeitswelt muss sich so verändern, dass sich niemand mehr zwischen Kind und Karriere entscheiden muss. Beteiligen sich Väter gleichberechtigt an der Betreuung ihres Nachwuchses, müssen Frauen aufgrund der Geburt von Kindern beruflich nicht mehr zurückstecken. 

Für jede einzelne Familie bedeutet die berufliche Auszeit des Vaters außerdem weitere Vorteile:

  • Ohne den stressigen Arbeitsalltag wächst die neue Familie in Ruhe zusammen.
  • Kinder entwickeln eine engere Beziehung zum Vater.
  • Väter in Elternzeit entlasten Mütter beim Haushalt und bei der Kinderbetreuung. Sie nehmen ihnen den psychischen Druck der Erziehungsarbeit. 
  • Männliche Erziehungsberechtigte haben mehr Zeit für die Familie und weniger Stress. 
  • Arbeiten Mütter zusätzlich während der Elternzeit des Vaters, bringt dies finanzielle Vorteile für die Familie mit sich. 

So melden Väter Elternzeit an

Wollen Sie Elternzeit als Vater in Anspruch nehmen, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen, sondern sie nur mindestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber formlos schriftlich anmelden. Geben Sie dabei an

  • für welche Lebensmonate des Kindes Sie als Vater Elternzeit beantragen, ggf. Angabe der Teilabschnitte, in denen Sie Elternzeit wünschen.
  • wann der voraussichtliche Entbindungstermin des Kindes bzw. wann das Kind geboren ist.
  • ggf. ob verbleibende Ansprüche bis zum vollendeten 8. Lebensjahr übertragen werden sollen. 
  • dass Sie um schriftliche Bestätigung des Erhalts Ihres Antrags bitten.

Der zentrale Gedanke ist dabei, dass Ihr Vorgesetzter Planungssicherheit braucht. Deshalb verlangt das Gesetz, dass Sie in einem Antrag alle Zeiten nennen, in denen Sie in den folgenden zwei Jahren Elternzeit nehmen werden. Arbeiten Sie in einem größeren Betrieb, hält die Personalverwaltung sicher ein entsprechendes Formular für diesen Anlass bereit. Denken Sie daran, die Geburtsurkunde des Kindes bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.

Zu guter Letzt: Wenn Sie das Unternehmen für einen längeren Zeitraum im Rahmen der Elternzeit verlassen, ist es ratsam ein Zwischenzeugnis anzufordern. In der Zwischenzeit können sich die personellen Konstellationen in Ihrer Abteilung ändern, zum Beispiel Ihr Vorgesetzter ausscheiden oder Sie entscheiden sich für eine berufliche Umorientierung. Dann ist es von Vorteil, wenn Ihnen eine solche Beurteilung vorliegt.

Wir wünschen viel Freude an der gemeinsamen Zeit mit Ihren Liebsten!