Ein Pflegeurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit können Sie nahe Angehörige pflegen. Doch Pflegeurlaub ist nicht gleich Pflegeurlaub. Je nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Pflegezeit müssen Sie unterschiedliche Dinge bei der Planung und Beantragung Ihres Pflegeurlaubs beachten. Wir erklären Ihnen, welche das sind.

Was ist eigentlich Pflegeurlaub?

Was verbinden Sie mit Urlaub? Wahrscheinlich vor allem Freizeit und Erholung, auf jeden Fall keine Arbeit. Der Begriff „Pflegeurlaub“ ist deshalb etwas irreführend, denn gemeint ist damit die so genannte Pflegezeit oder auch Pflegefreistellung. Und diese ist in der Regel nicht besonders erholsam, sondern kostet Sie vor allem Kraft. Sie können drei Varianten der Pflegezeit unterscheiden:

  1. Pflegeurlaub #1: Pflegezeit
    mit Freistellung für bis zu sechs Monate
  2. Pflegeurlaub #2: Familienpflegezeit
    mit Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre
  3. Pflegeurlaub #3: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
    für bis zu zehn Arbeitstage 

Worum handelt es sich jeweils? Wer hat Anspruch und unter welchen Voraussetzungen? Und wie beantrage ich Pflegeurlaub? Hier erhalten Sie die Antworten – und die wichtigsten Informationen rund um die verschiedenen Formen des Pflegeurlaubs.

Eine medizinische Fachkraft, die einen Patienten besucht.
Eine medizinische Fachkraft, die einen Patienten besucht.

Pflegeurlaub #1: Was ist Pflegezeit?

Bis zu einem halben Jahr können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Wenn Ihr Unternehmen mindestens 15 Mitarbeitende hat, muss Ihr Chef Ihnen den Pflegeurlaub gewähren. Nach dem Pflegezeitgesetz haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch eine teilweise Freistellung vereinbaren, etwa durch eine Verringerung oder andere Verteilung der Arbeitszeit. Nur falls sogenannte „dringende betriebliche Gründe“ dagegen sprechen, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen. Solche schwerwiegenden Gründe liegen etwa dann vor, wenn die Sicherheit, die grundlegende Organisation oder der Arbeitsablauf durch Ihre Freistellung wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßig hohe Kosten anfielen. 

Ob Teilzeitvereinbarung oder Freistellung: Auf Gehalt müssen Sie anteilig oder vollständig verzichten – sofern nichts anderes vereinbart wird. Sie haben jedoch Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das können Sie direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Weitere Fakten zur Pflegezeit:

  • Während der Pflegezeit sind Sie über die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person sozial abgesichert.
  • Sie können die Pflegezeit für einen Angehörigen nur einmal zusammenhängend in Anspruch nehmen. Eine Aufteilung auf mehrere Zeitabschnitte ist also nicht möglich. 
  • Eine kürzer als sechs Monate geplante Pflegezeit können Sie verlängern, wenn sich die Verlängerung an den ersten Zeitabschnitt anschließt.
  • Der Pflegeurlaub kann natürlich auch vorzeitig enden, etwa wenn die pflegebedürftige Person stationär untergebracht wird oder verstirbt.

Pflegeurlaub #2: Was ist Familienpflegezeit?

Anders als in der Pflegezeit können Sie sich in der Familienpflegezeit nicht vollständig freistellen lassen. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Auch die Familienpflegezeit dient dazu, nahe Angehörige zu pflegen und ist eine Art Ergänzung und Erweiterung der Pflegezeit. Die Familienpflegezeit muss deshalb unmittelbar an die Pflegezeit angeschlossen werden.

Weitere Fakten zur Familienpflegezeit:

  • Familienpflegezeit ist nur in Unternehmen mit mindestens 25 Mitarbeitenden möglich.
  • Familienpflegezeit und Pflegezeit dürfen zusammen höchstens 24 Monate dauern.
  • Auch während der Familienpflegezeit können Sie das reduzierte Gehalt durch ein zinsloses Darlehen des BAFzA aufstocken. 
  • Während der Familienpflegezeit genießen Sie Kündigungsschutz. 

Pflegeurlaub #3: Was ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung?

Manchmal muss es schnell gehen: Damit Sie bei einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen die notwendige Pflege für diese Person organisieren können, haben Sie Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen.

In dieser Zeit können Sie die Pflege selbst übernehmen oder eine angemessene pflegerische Versorgung arrangieren. Die Freistellung ist unbezahlt, allerdings können Sie Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung einfordern. Gezahlt wird die Leistung von der Pflegeversicherung des zu pflegenden Angehörigen. Die Höhe entspricht 90 Prozent Ihres Nettogehalts, jedoch höchstens rund 116 Euro pro Tag (Stand Januar 2023). 

    Weitere Fakten zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung:

    • Während dieses Pflegeurlaubs genießen Sie Kündigungsschutz und sind weiterhin sozialversichert.
    • Die Freistellung ist in jedem Unternehmen möglich, unabhängig von dessen Mitarbeiterzahl.
    • Sie können die zehn Tage für ein und dieselbe pflegebedürftige Person auch auf mehrere Angehörige aufteilen.

    Wann habe ich Anspruch auf Pflegeurlaub?

    Damit Sie Pflegezeit beantragen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Häusliche Pflege
      Sie pflegen pflegebedürftige Personen in deren Zuhause.
       
    • Nahe Angehörige
      Sie kümmern sich während des Pflegeurlaubs um einen nahen Angehörigen. Dazu zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaften, Geschwister, Schwägerinnen/Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder (auch des Ehe- oder Lebenspartners), Schwiegersohn oder -tochter, Enkelkinder.
       
    • Pflegebedürftigkeit nachweisbar
      Sie können die Pflegebedürftigkeit der nahen Angehörigen durch eine entsprechende Bescheinigung von Pflegekasse oder Medizinischem Dienst (MD) nachweisen. Auch bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann Ihr Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen. Sie brauchen es aber auch, um Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen.
       
    • Angestelltenstatus
      Pflegeurlaub, egal welcher Art, können nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Anspruch nehmen. 
       
    • Ausreichende Betriebsgröße
      Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 15 Beschäftigten. Für die Familienpflegezeit gilt eine Mindestgröße von 25 Mitarbeitenden. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung steht Ihnen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen zu.
    Eine Frau mit zwei Kindern
    Eine Frau mit zwei Kindern

    Wie beantrage ich Pflegeurlaub?

    Für die erfolgreiche Beantragung der Pflegezeit für einen Ihrer Angehörigen sollten Sie diese drei Dinge beachten: 

    Fristen im Auge behalten- Freistellung zur Pflegezeit

    Die gewünschte Freistellung zur Pflegezeit müssen Sie spätestens zehn Tage vor Pflegebeginn bei Ihrem Unternehmen ankündigen. Falls möglich, sollten Sie das aber schon früher tun, um Ihnen und Ihrem Arbeitgeber mehr Zeit für die Planung zu lassen.

    • Familienpflegezeit nach Pflegezeit
      Wenn Sie nach der Pflegezeit die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber drei Monate vor Beginn der Familienpflegezeit darüber unterrichten.
       
    • Pflegezeit nach Familienpflegezeit
      Wenn Sie umgekehrt nach der Familienpflegezeit für dieselbe angehörige Person eine Pflegezeit anschließen wollen, teilen Sie das Ihrem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Pflegezeit schriftlich mit.
       
    • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
      Den Antrag für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung reichen Sie möglichst unverzüglich ein.

    Details vereinbaren

    Nennen Sie im Antrag auf jeden Fall den geplanten Zeitraum und den Umfang der Freistellung:

    • Beabsichtigen Sie eine vollumfängliche Freistellung von der Arbeit oder
    • Sie beantragen Familienpflegezeit, d. h. wie viele Wochenstunden Sie in Teilzeit zur Verfügung stehen können

    Pflegebedürftigkeit nachweisen

    Legen Sie dem Arbeitgeber mit dem Antrag auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit am besten auch gleich die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst vor. Etwaige Atteste für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung können Sie noch nachreichen. 

    Fazit

    Keine Frage: Ein Pflegeurlaub ist in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung. Schon der Anlass ist unerfreulich. Denn ein Ihnen nahestehender Mensch ist nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Die körperliche und seelische Belastung Ihrer neuen Tätigkeit werden Sie deutlich spüren. Hinzu kommen nicht selten finanzielle Einschränkungen, die ein Pflegeurlaub mit sich bringt. 

    Der Rechtsanspruch, soziale Absicherung durch Versicherungs- und Kündigungsschutz sowie die unkomplizierte Beantragung machen den Pflegeurlaub vielleicht noch nicht zum Spaziergang, aber diese Rahmenbedingung geben Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit – und hoffentlich ein gutes Gefühl.

    Alternative zum Pflegeurlaub

    Sie brauchen eine berufliche Auszeit zur Pflege einer nahestehenden Person, möchten oder können aber die Formalitäten eines Pflegeurlaubs nicht erfüllen? Es gibt Alternativen. Jetzt weiterlesen und mehr über Sabbaticals erfahren: Anspruch, Vorbereitung, Wiedereinstieg.