Die Pendlerpauschale
Vorteile und Funktion
Die Fahrtkosten, die Arbeitnehmern für den Weg von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte entstehen, können über die sogenannte Pendlerpauschale teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Sie dient dazu, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit den Arbeitnehmer zu entlasten. Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – beträgt 30 Cent pro Kilometer und kann sowohl von Angestellten als auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Dabei ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitsweg zurückgelegt wird und ob und in welcher Höhe tatsächlich Kosten entstehen.