Die Pendlerpauschale

Vorteile und Funktion

Die Fahrtkosten, die Arbeitnehmern und Selbstständigen für den Weg von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte entstehen, können über die sogenannte Pendlerpauschale teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Diese Pauschale wird offiziell Entfernungspauschale genannt. Dabei ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitsweg zurückgelegt wird und ob und in welcher Höhe tatsächlich Kosten entstehen.

Tipp: Nutzen Sie unseren nachfolgenden Steuer-Fahrtkosten-Rechner. Sie benötigen dafür lediglich die gefahrenen Kilometer und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.



Pendlerpauschale berechnen

Seit dem 1. Januar 2022 setzt sich die Pendlerpauschale aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • 30 Cent für die ersten 20 Kilometer

  • 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Beispiel

Ihr täglicher Fahrtweg beträgt 25 Kilometer. Sie können laut Kilometergeld-Rechner pro Arbeitstag eine Pendlerpauschale von 7,90 EUR von der Steuer absetzen:

0,30 EUR x 20 Kilometer + 0,38 EUR x 5 Kilometer = 7,90 EUR

Sie können die im Steuer-Fahrtkosten-Rechner ermittelte Pendlerpauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und so mitunter Ihre Steuerlast senken.

Maximum der Pendlerpauschale

Für Autofahrer ist die Pendlerpauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Nutzen Sie hingegen ein anderes Verkehrsmittel, gehen zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad, können Sie die Pendlerpauschale pro Jahr höchstens bis 4.500 EUR absetzen. Alternativ geben Sie die tatsächlichen Kosten an, beispielsweise für das Jahresticket für Bus oder Bahn.

Arbeitsweg für Pendlerpauschale

Als Arbeitsweg dürfen Sie lediglich die kürzeste Verbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, also Ihrem Haupt-Arbeitsort, ansetzen. Eine verkehrsgünstigere Strecke oder auch Umwege, um die Kinder zum Kindergarten zu bringen, dürfen Sie nicht berücksichtigen. Bei der absetzbaren Pendlerpauschale rechnet das Finanzamt übrigens häufig nach, ob Sie wirklich die kürzeste Strecke für den Arbeitsweg-Steuer-Rechner gewählt haben.

Anspruch auf Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale kann jeder Steuerpflichtige in Anspruch nehmen. In manchen Fällen lohnt es sich aber, die tatsächlichen Kosten anzugeben. So können die Kosten für Bahn- oder Bustickets durchaus über dem Pauschbetrag liegen. Ausgeschlossen ist die Pendlerpauschale hingegen für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die einen nach der 1-Prozent-Regelung versteuerten Firmenwagen fahren.

Fragen und Antworten

Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.