Schwanger & Arbeit

Schwanger arbeiten – mit dieser Herausforderung sehen sich viele Frauen im Laufe ihres Berufslebens konfrontiert. Die Schwangerschaft ist eine aufregende Lebensphase, in der es vieles zu organisieren gibt. Doch nicht nur privat ändert sich durch eine Schwangerschaft so einiges, auch im Berufsleben ist dann einiges zu beachten. Wer schwanger zur Arbeit geht, ist durch die Regelungen des Mutterschutzgesetzes geschützt. Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen diese Situation mit sich bringt, erfahren Sie im folgenden Artikel. Ferner geht es hier um die Frage, wann und wie Sie dem Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft berichten. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen zu wesentlichen Themen wie dem Mutterschaftsgeld, dem Arbeitsalltag in der Schwangerschaft sowie der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

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Schwangerschaft am Arbeitsplatz mitteilen

Viele Frauen möchten die frohe Botschaft ihrer Schwangerschaft am liebsten sofort mit der ganzen Welt teilen. Andere wiederum haben Bedenken und warten die ersten Schwangerschaftswochen ab, ehe sie anderen Menschen davon berichten. Wer seit Kurzem schwanger zur Arbeit erscheint, kann diesen Umstand vor Kollegen und Vorgesetzten manchmal kaum verbergen. Spätestens im zweiten Trimester sehen sich viele Frauen mit der Frage konfrontiert, wann der beste Zeitpunkt ist, den Arbeitgeber und die Kollegen über die Schwangerschaft zu informieren.

Junge Frau, die lächelt
Junge Frau, die lächelt
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Mutterschutz

In Deutschland stehen werdende Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Der Begriff Mutterschutz umfasst alle rechtlichen Vorschriften, die diesen Schutz von Beginn der Schwangerschaft bis nach der Entbindung gewährleisten. Darunter fallen beispielsweise Bestimmungen wie die folgenden Punkte:

  • Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
  • Besonderer Kündigungsschutz für Mütter
  • Mutterschaftsgeld 
  • Besondere Arbeitsschutzbestimmungen
  • Recht auf unbezahlte Freistellung in der Schwangerschaft
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes im Hinblick auf eine potenzielle Gefährdung des ungeborenen Kindes
  • Regelungen zu Überstunden sowie zur Nacht- und Sonntagsarbeit

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind im deutschen Mutterschutzgesetz geregelt. Der Arbeitgeber ist zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet, sobald er Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt.

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Schwanger & Kündigungsschutz

Laut Mutterschutzgesetz sind Frauen in der Schwangerschaft vor psychischen Belastungen aller Art zu schützen. Daher sorgt der besondere gesetzliche Kündigungsschutz für die finanzielle und existenzielle Absicherung der werdenden Mutter. Während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig.

Im Übrigen gilt dieser Schutz gleichermaßen bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche. In diesem Fall muss allerdings der Arbeitgeber über die Schwangerschaft und Fehlgeburt informiert werden.

Wie bei vielen Gesetzen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Arbeit gibt es hier einige Ausnahmeregelungen. Zulässig ist eine Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin dann, wenn das Arbeitsverhältnis nachweislich nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt wird. Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Gründen, die hierbei zur Anwendung kommen:

  • Insolvenz
  • Stilllegung des Betriebs
  • Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Der Arbeitgeber muss dafür einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz stellen. Bei Insolvenzen und Betriebsstilllegungen stimmen die Behörden in der Regel zu, bei verhaltensbedingten Kündigungen wird hingegen häufig keine Zulässigkeitserklärung erteilt.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen in der Schwangerschaft rechtswidrig kündigt, verstößt er gegen das Mutterschutzgesetz. Innerhalb von drei Wochen können Sie vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Lassen Sie diese Frist hingegen verstreichen, ist die Kündigung wirksam. Für eine Kündigungsschutzklage ist übrigens kein Anwalt erforderlich. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfiehlt es sich dennoch, einen Rechtsbeistand zu rate zu ziehen.

Bei befristeten Arbeitsverträgen verändert sich die Laufzeit durch das Vorliegen einer Schwangerschaft nicht. Unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin schwanger ist oder nicht, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.

Frau kuschelt Zuhause mit ihrem Kind
Frau kuschelt Zuhause mit ihrem Kind
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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz für die werdende Mutter und ihr Kind keine gesundheitlichen Risiken birgt. In manchen Fällen läuft dies auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. In jedem Fall hat der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mutter und Kind oberste Priorität. Aus diesem Grund sieht es das Mutterschutzgesetz vor, dass werdende und stillende Mütter gewissen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen dürfen. 

Dazu zählen:

  • Fließband- und Akkordarbeit
  • Tätigkeiten in/auf Fahrzeugen nach der 12. Schwangerschaftswoche
  • Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (zum Beispiel chemische Schadstoffe oder radioaktive Materialien)
  • Schwere körperliche Arbeit (zum Beispiel regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg)
  • Langes Stehen (über vier Stunden pro Tag)
  • Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr

Häufig ist daher eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich. In manchen Bereichen und Betrieben ist dies nicht möglich, wenn der Arbeitsplatz für Schwangere grundsätzlich ungeeignet ist. Oft betrifft das beispielsweise den Pflege- und Gesundheitsbereich. Der Arbeitgeber kann unter diesen Umständen zumindest ein befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

Daneben besteht für schwangere Frauen die Option des ärztlichen Beschäftigungsverbots. Dieses kann im Grunde jeder Arzt unabhängig von der Fachrichtung ausstellen, wenn es zu Komplikationen kommt oder am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt.

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Berufsalltag in der Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft verlangt dem Körper einer Frau so einiges ab. Oftmals wirken sich die körperlichen Veränderungen auf die Arbeitsleistung aus. Selbst in einem schwangerengerechten Arbeitsumfeld stellen die Anforderungen des Berufsalltags für werdende Mütter eine Herausforderung dar. Besonders schwierig erscheint die Lage wiederum, wenn ein Jobwechsel ansteht oder außerordentliche Belastungen eintreten.

Keine Kraft zu arbeiten?

Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit – diese Argumentation kommt im Zusammenhang mit dem Thema „Schwanger & Arbeit“ ständig zur Sprache. Das mag generell stimmen, doch in Bezug auf den Arbeitsbereich ist Vorsicht für gewöhnlich besser als Nachsicht. Wenn Sie sich gut fühlen, spricht nichts gegen einen normalen Arbeitsalltag. Natürlich sollten Sie und Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz ernst nehmen. Manchmal nehmen die Schwangerschaftsbeschwerden jedoch Überhand, sodass der Arbeitsalltag kaum zu bewältigen ist. Müdigkeit und Unwohlsein in der Schwangerschaft sind teils vollkommen normal. Die meisten Kollegen und Arbeitgeber reagieren hierbei verständnisvoll. Gehen Sie deshalb offen mit Ihren Beschwerden um. Achten Sie stets auf Schonung, wenn Sie schwanger arbeiten gehen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin einsatzfähig bleiben.

In seltenen Fällen hingegen reicht die Kraft für die alltägliche Arbeit in der Schwangerschaft nicht mehr aus. Zumeist hilft da bloß noch eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot. Möglicherweise fühlen Sie sich unwohl, wenn Sie schwangerschaftsbedingt ausfallen. Wenn Sie das Problem zu lange ignorieren, verschlimmert es sich hingegen von selbst. Schlimmstenfalls fallen Sie vor lauter Erschöpfung noch ganz aus. Dass es Ihnen während der Schwangerschaft gut geht, ist folglich ebenso im Sinne Ihres Arbeitgebers.

Denken Sie daran, dass Sie sich auch abseits der Arbeit entsprechend schonen. Eine Schwangerschaft ist eine körperliche Höchstleistung. Lediglich mit ausreichend Schlaf und Ruhe sowie einem gesunden Lebensstil lässt sie sich gut bewältigen.

Psychischer Stress auf der Arbeit kann in der Schwangerschaft ebenfalls zu einem enormen Problem werden. Achten Sie auf sich selbst und Ihren Körper. Nehmen Sie sämtliche Warnsignale ernst und suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie unsicher sind. Regelmäßige Pausen und Bewegung sorgen dafür, dass Sie sich als Schwangere auf der Arbeit nicht übernehmen.

Lesetipp:

Sie sind krankgeschrieben, möchten aber trotzdem arbeiten? Das darf Ihrer Gesundheit und dem des Babys nicht schaden. Lesen Sie, wann es sinnvoll ist, wie es dagegen beim Beschäftigungsverbot aussieht und wie Sie Probleme vermeiden im Artikel „Arbeiten trotz Krankschreibung”.

Lächelnde Frau im Büro mit Stadt im Hintergrund
Lächelnde Frau im Büro mit Stadt im Hintergrund

Neuer Job und schwanger

Eine Schwangerschaft bedeutet nicht das Ende des Arbeitslebens oder des Bewerbungsprozesses. Wenn Sie schwanger auf Jobsuche gehen oder einen neuen Job antreten, beeinflusst dies aber natürlich ihre zukünftige Karriereplanung.

Generell gilt: Fragen nach Schwangerschaft und Kinderwunsch sind im Bewerbungsprozess unzulässig. Außerdem dürfen schwangere Frauen beim Vorstellungsgespräch lügen, wenn sie gefragt werden, ob sie schwanger sind. Keine Arbeitnehmerin ist dazu verpflichtet, ihrem Vorgesetzten sofort von einer Schwangerschaft zu berichten.

Schwangere Frauen haben es beider Jobsuche erheblich schwerer. Wer mit Babybauch beim Bewerbungsgespräch erscheint, hat in der Regel schlechte Aussichten auf einen Job. Sofern die Schwangerschaft noch nicht erkennbar ist, raten Arbeitsrechtsexperten arbeitssuchenden Schwangeren im Regelfall zur Lüge.

Der Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz gilt bereits, nachdem Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sowie während der Probezeit. Daher haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie dem neuen Arbeitgeber möglichst zeitnah von der Schwangerschaft berichten.

Schwanger Karriere machen

Kinder gelten häufig als Karrierekiller. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen wiederum, dass dies definitiv nicht immer der Fall sein muss.

Besser miteinander vereinbaren lassen sich Kind und Karriere, vor allem dann, wenn das Umfeld und der Partner die Frau entsprechend unterstützen. Mit guter Organisation lassen sich Schwangerschaft oder Mutterschaft und Karriere durchaus meistern. Selbstverständlich ist das nicht immer leicht möglich. Scheuen Sie sich nicht und wenden Sie sich gegebenenfalls an entsprechende Hilfsstellen, zum Beispiel bei Ihrer Arbeitnehmervertretung. Wichtig ist, dass Sie trotz Ihrer veränderten privaten Lebensumstände weiterhin Interesse am Arbeitsplatz zeigen. 

Lesetipp: Gleichberechtigte Elternschaft

Mit einem Kind verändert sich viel im Leben von Eltern. Wie Sie Strategien für mehr Gleichberechtigung in der Elternschaft umsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Fragen und Antworten

Hier finden sie häufige Fragen zum Thema Schwangerschaft und Arbeit.

Frau mit Mann in einem Gespräch
Frau mit Mann in einem Gespräch
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Schwanger & Arbeit – Fazit

Viele Frauen sind überrascht davon, wie eine Schwangerschaft Arbeit und Berufsleben auf einen Schlag verändert. Das umfangreiche Mutterschutzgesetz sorgt in Deutschland für den Schutz und die finanzielle Absicherung von Mutter und Kind. Wer die gesetzlichen Grundlagen kennt, ist als schwangere Arbeitnehmerin für gewöhnlich im Vorteil. Das Wohl der werdenden Mutter hat während der Schwangerschaft und Stillzeit stets höchste Priorität.