Tattoos im Beruf sind schon lange nicht mehr ungewöhnlich. Die Akzeptanz ist jedoch in einzelnen Branchen und Unternehmen sehr unterschiedlich. Während ein tätowierter Rockstar niemanden wundert, kann ein Kinderarzt mit Gesichtstattoo bei Patienten auf Ablehnung stoßen. Wo verlaufen die Grenzen der freien Persönlichkeitsentfaltung und an welche Regeln müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Tattoos in der Arbeitswelt im Überblick.

Mann mit tätowiertem Arm, der Kaffee zubereitet
Mann mit tätowiertem Arm, der Kaffee zubereitet

Rechtliche Grundlagen

Darf ein Arbeitgeber Tattoos verbieten? Nein, es gibt keine Gesetze, auf deren Basis Arbeitgeber ihren Beschäftigten alle Tätowierungen verbieten dürfen. Tattoos können aber völlig unabhängig vom Arbeitsplatz verboten sein, zum Beispiel wenn sie verfassungswidrige Symbole oder diskriminierende Texte enthalten. Diese Tätowierungen darf sich zwar jeder anfertigen lassen, aber öffentlich zeigen darf er sie nicht. Also hat auch der Arbeitgeber ein Recht zu verlangen, dass derartige Tattoos im Unternehmen unsichtbar bleiben.

Je nach Inhalt derartiger Tattoos kommen eventuell weitere Konsequenzen auf Arbeitnehmer zu. So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 2021, dass die Kündigung eines Lehrers wegen verfassungsfeindlicher Symbolik in seinen Tattoos gerechtfertigt war. Das Gericht war der Ansicht, der Lehrer verstoße damit gegen seinen Arbeitsvertrag.

Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers

Die meisten Diskussionen am Arbeitsplatz drehen sich um harmlosere Motive. Die Blume am Fußgelenk oder das „Stammesmotiv” (Tribal) am Arm sind prinzipiell erlaubt. Arbeitgeber dürfen aber verlangen, dass Beschäftigte Tattoos mit Kleidung verdecken, wenn der Betrieb daran ein berechtigtes Interesse hat. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn Kunden ablehnend auf Tätowierungen reagieren könnten.

Als allgemeine Empfehlung für tolerierbare Tattoos am Arbeitsplatz gilt die sogenannte „T-Shirt-Regel“. Sie besagt, dass alle Tätowierungen, die ein T-Shirt bedecken kann, unproblematisch sind. Etwas schwieriger sind Unterarm-Tattoos: Wer eines hat, kann vom Chef dazu verpflichtet werden, langärmelige Kleidung zu tragen, selbst während alle anderen im Hochsommer im luftigen T-Shirt arbeiten. Ist das nicht möglich, weil zum Beispiel alle Servicekräfte eines Biergartens im Sommer in Dienst-Polo-Shirts arbeiten, ist ein Tattoo am Unterarm bei einer Bewerbung sogar hinderlich.

Jobs für Tätowierte

Ob ein Tattoo die Karriere behindert, hängt sowohl von der Branche als auch vom jeweils ausgeübten Beruf ab. Die Grenzen sind dabei fließend und es gibt keine allgemeingültigen Regeln. In Berufen ohne persönlichen Kundenkontakt haben es Beschäftigte mit Tattoos deutlich leichter. Zum Beispiel in der Industrie und in Callcentern bleiben die meisten Akteure für die Kundschaft unsichtbar. Hier finden sich viele Berufe, in denen Arbeitgeber Tattoos tolerieren.

Einige Branchen gelten sogar als besonders tattoo-freundlich:

  • Veranstaltungsbranche: Bei Bühnenkünstlern und -technikern sind Tätowierungen kein Thema.
  • Kreative: In Kunst, Mode, Design und Werbung sind Tattoos als künstlerischer Ausdruck von Originalität weit verbreitet und akzeptiert.
  • Technologie: In vielen Hightech-Unternehmen sind Tattoos als Zeichen von progressiver Grundhaltung recht gern gesehen.

Tattoos verboten?!

Die Frage, in welchen Berufen Tattoos verboten sind, beschäftigt vor allem diejenigen, die über eine neue Tätowierung nachdenken. Es gibt tatsächlich einige Berufe, in denen Tätowierungen nur eingeschränkt möglich sind. 

Insbesondere in diesen Berufsfeldern ist am Arbeitsplatz mit strengen Regeln zu rechnen:

  • Tattoos Öffentlicher Dienst: Für sichtbare Tattoos gelten unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.
  • Tattoos Bundeswehr: In der Öffentlichkeit muss die Uniform Tattoos bedecken, im militärischen Dienst ist das nicht notwendig.
  • Tattoos Flugbegleiter: Winzige Tattoos sind in der Regel akzeptabel, größere muss die Uniform verdecken.
  • Tattoos Einzelhandel: Sichtbare Tattoos werden in den meisten Geschäften nicht toleriert. Tätowierte Hände sind fast überall ein No-Go.
  • Tattoos Bank: Tattoos sind erlaubt, müssen aber bei der Arbeit unsichtbar sein.
  • Tattoos Polizei: Auch hier gelten unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Tabu sind Tattoos mit extremistischen, diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten. Tattoos an Kopf, Hals und Händen können ebenfalls ein Ausschlusskriterium sein.
  • Tattoos in medizinischen Berufen: Generelle Vorschriften gibt es keine. Hier ist die Toleranz des Arbeitgebers maßgeblich.

Wenn Sie Ihre Zukunft in einem dieser Berufe planen, verzichten Sie vielleicht lieber auf ein Tattoo an prominenter Stelle. Oder Sie überdenken Ihre Berufswahl, wenn Ihr Herz an auffälligen Tätowierungen hängt.

Bewerbung mit Tattoos

Nachdem Tattoos im Job alltäglich wurden, hat auch die Rechtsprechung den juristisch einwandfreien Umgang mit Tattoos in Bewerbungsgesprächen definiert: Fragen nach Tattoos eines Bewerbers sind in einem allgemeinen, informativen Gespräch nicht erlaubt. Zulässig ist aber die Frage, ob ein Bewerber Tätowierungen hat, die sich durch die am Arbeitsplatz vorgesehene Bekleidung nicht verbergen lassen. An dieser Information hat ein potenzieller Arbeitgeber tatsächlich ein berechtigtes Interesse und Bewerber müssen wahrheitsgemäß antworten.

Ehrlich zu antworten ist letztlich auch im Interesse des Bewerbers, denn ein neues Arbeitsverhältnis sollte im gegenseitigen Vertrauen und nicht mit Heimlichkeiten beginnen. Zeigen Sie sich offen und ehrlich, das macht im Zweifelsfall den besten Eindruck auf Ihren Gesprächspartner. Sich selbst ersparen Sie mit einer ehrlichen Antwort die Sorge, den neuen Job wieder zu verlieren, wenn es Ihnen später nicht gelingt, Ihr Tattoo zu verstecken.

Lesetipp

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