Zum Nettogehalt
Das Nettogehalt hängt davon ab, wie hoch die individuellen Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausfallen. Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt die detaillierten Abzüge nach Eingabe von Bruttogehalt, Steuerklasse, Geburtsjahr, Bundesland, möglichen Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Sozialversicherungsabgaben und möglichen Einmalbezügen.
Brutto- Nettorechner Ausfüllhilfe
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Was ist Bruttogehalt?
Tragen Sie den Bruttobetrag Ihres Einkommens in das erste Eingabefeld des Lohn- und Gehaltsrechners ein. Standardmäßig ist dort das „Monatsbrutto“ ausgewählt. Sie können aber auch Ihr Jahres-, Wochen- oder Tages-Bruttoeinkommen eingeben. Dann wird dazu der entsprechende Nettobetrag berechnet.
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Warum ist das Geburtsjahr für das Nettogehalt relevant?
Lohnempfängern ab 64 Jahren wird ein zusätzlicher Freibetrag gewährt, der sogenannte Altersentlastungsbetrag. Damit der Gehaltsrechner diese Besonderheit berücksichtigt, ist es wichtig, das Geburtsjahr anzugeben.
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Was ist der Kinderfreibetrag?
Sie haben Kinder? Dann wählen Sie den für Sie geltenden Kinderfreibetrag aus. Er gehört zu Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und kann aus einer vollen oder halben Zahl bestehen (z. B. 0,5 oder 2,0).
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuermerkmal für Eltern. Er sorgt dafür, dass ein bestimmter Teil des Gehalts steuerfrei bleibt. Er wird nur bei den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt.
Wenn Sie Ihren Kinderfreibetrag nicht kennen, finden Sie ihn in Ihrer Lohnabrechnung, vielleicht unter der Abkürzung „Kfb“.
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Welche Steuerklasse habe ich?
In Deutschland bestimmt u. a. die Steuerklasse, in welcher Höhe Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen werden. Es gibt sechs Steuerklassen. Wählen Sie im Nettolohnrechner Ihre Steuerklasse aus.
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete, dazu Verheiratete, wenn sie dauernd getrennt leben
- Steuerklasse II: Alleinerziehende und Verwitwete mit mindestens einem Kind
- Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der berufstätige Ehepartner Steuerklasse V hat, außerdem Verwitwete im ersten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners
- Steuerklasse IV: Verheiratete, wenn beide diese Steuerklasse haben
- Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der andere Partner die Steuerklasse III hat
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die ein zweites, drittes etc. Beschäftigungsverhältnis haben
Ihre Steuerklasse ist auf Ihren Lohnabrechnungen vermerkt. Sie gehört zu Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und kann nur vom zuständigen Finanzamt geändert werden.
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Worum geht es bei der Angabe „Kinder“?
In der Pflegeversicherung gibt es einen Zusatzbeitrag für Kinderlose ab 23 Jahren und einen Beitragsabschlag für Versicherte mit zwei oder mehr Kindern. Die Angabe der Zahl der Kinder sorgt dafür, dass der Rechner den korrekten Pflegeversicherungsbeitrag vom Bruttolohn abzieht.
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Welchen Einfluss hat das Bundesland auf den Nettolohn?
In Sachsen gelten besondere Regelungen zur Pflegeversicherung, die sich auf Ihr Nettogehalt auswirken. Außerdem ist die Höhe der Kirchensteuer vom Bundesland abhängig. Wählen Sie das Bundesland aus, in dem Sie beschäftigt sind, auch wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen.
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Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen Sie nur dann, wenn Sie Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, die Kirchensteuer erhebt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %, in allen weiteren Bundesländern 9 %.
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Wann ist man rentenversicherungspflichtig?
Geben Sie im Lohn- und Gehaltsrechner an, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind. Wenn das der Fall ist, wird Ihr Einkommen nach der Allgemeinen Tabelle versteuert.
Rentenversicherungspflicht ist der Regelfall. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, darunter Beschäftigte über der Altersregelgrenze sowie Gesellschafter-Geschäftsführer oder Beamte. Für sie gelten spezielle Regelungen.
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Wie wirkt sich die Krankenversicherung auf das Nettogehalt aus?
Die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrags hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ob Sie einen Krankengeldanspruch haben und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Es ist wichtig, dass Sie im Lohn- und Gehaltsrechner die korrekte Auswahl treffen.
Der Krankenversicherungsbeitrag besteht aus einem für alle gesetzlich Krankenversicherten einheitlichen Beitragssatz plus einem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitrag.
Für bestimmte Beschäftigte gilt ein ermäßigter einheitlicher Beitragssatz, weil sie keinen Krankengeldanspruch haben, z. B. für Vorruhestandsgeldbezieher und Arbeitnehmer, die eine Rente oder eine Pension beziehen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, wählen Sie „privat versichert“. Danach erscheinen weitere Eingabefelder.
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Angabe weiterer Einkünfte
Verschiedene Größen können sich zusätzlich auf das Nettogehalt auswirken. Dazu gehören:
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Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit (z. B. Abfindungen)
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Jahresfreibeträge für Werbungskosten über der Werbungskostenpauschale
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Hinzurechnungsbeträge für Beschäftigte mit geringem Einkommen und mehreren Beschäftigungsverhältnissen.
Die entsprechenden Beträge können unter „Angabe weiterer Einkünfte“ angegeben werden, wenn vorher „Ja“ ausgewählt wurde. Einen möglichen Jahresfreibetrag oder Hinzurechnungsbetrag finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung.
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Was sind die Umlagen?
Die Umlagen U1, U2 und U3 betreffen nur Arbeitgeber, die den Rechner nutzen. Sie wirken sich auf die Lohnnebenkosten aus, aber nicht auf die Höhe des Nettolohns. Für Arbeitnehmer sind sie ohne Bedeutung.
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Nettoeinkommen berechnen
Nachdem Sie alle Eingaben getätigt haben, klicken Sie auf „Berechnen”.
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Wie kann ich meine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen?
Die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie entweder auf Ihren Lohnabrechnungen einsehen oder über die Steuerplattform „Mein Elster“ aufrufen.
Wenn Sie Ihre Lohnsteuermerkmale ändern lassen möchten (z. B. bei Steuerklassenwechsel nach Eheschließung), stellen Sie einen Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt.
Mit dem Lohnrechner Ihr Nettogehalt berechnen
Der Nettolohnrechner ermittelt aus dem Betrag Ihres Bruttoeinkommens und Ihren weiteren Angaben Ihr entsprechendes Nettoeinkommen. Dieses wird Ihnen als Arbeitnehmer ausbezahlt und steht Ihnen somit zur Verfügung.
Definition der wichtigsten Begriffe für den Lohnrechner:
- Bruttoeinkommen
Unter Bruttoeinkommen versteht man den Lohn- bzw. Gehaltsanspruch eines Arbeitnehmers ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge (Beiträge zur Sozialversicherung, ggf. Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, Kirchensteuer). - Nettoeinkommen
Als Nettoeinkommen wird der an den Arbeitnehmer ausbezahlte Betrag nach Abrechnung der gesetzlichen Abzüge vom Bruttoeinkommen bezeichnet. - Gehalt
Das Gehalt wird pro Monat festgelegt. Das Grundgehalt hat damit jeden Monat dieselbe Höhe, auch wenn variable Bestandteile, Zulagen und Zuschläge oder Ausfalltage das Monatsbrutto und das ausgezahlten Nettogehalt beeinflussen. - Lohn
Der Lohn wird pro Arbeitsstunde festgelegt und hängt damit von der geleisteten Arbeitszeit ab, dazu können variable Lohnbestandteile wie Zulagen oder Zuschläge kommen, z. B. bei Akkordarbeit.
Mit dem Nettorechner können Sie sowohl Ihren Nettolohn als auch Ihr Nettogehalt berechnen. Dabei berücksichtigt der Lohn- und Gehaltsrechner selbstverständlich alle aktuellen gesetzlichen Abzüge. Außerdem bezieht er weitere wichtige Angaben wie Kinderfreibeträge und Steuerklasse in die Netto-Lohnberechnung bzw. Gehaltsberechnung mit ein.
Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners sind ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung bestimmt und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.