Nur 3,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen ihr Recht auf Bildungsurlaub, obwohl 59 Prozent der Arbeitgeber diese Möglichkeit anbieten, zeigt die Randstad-ifo-HR-Befragung (1. Quartal 2023). Dabei bietet Bildungsurlaub Arbeitnehmern die Gelegenheit, wertvolle Kompetenzen zu erwerben, ohne dafür reguläre Urlaubstage zu verbrauchen.
Rechtlicher Anspruch: Fünf Tage Weiterbildung bei vollem Gehalt
In 14 von 16 Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr. Lediglich Bayern und Sachsen bilden aktuell Ausnahmen. Die durchschnittliche Dauer eines Bildungsurlaubskurses beträgt fünf Tage, optimal geeignet für kompakte Weiterbildungsmaßnahmen. Dennoch scheuen viele Arbeitnehmer bisher, diesen Vorteil zu nutzen – oft aufgrund mangelnder Informationen oder Unsicherheiten beim Antrag.
„Mit Bildungsurlaub nehmen Beschäftigte ihre Karriereentwicklung selbst in die Hand. Sie stärken gezielt ihr fachliches Know-how, verbessern langfristig ihre Arbeitsmarktchancen und gewinnen an Selbstbewusstsein – das macht ihn zu einem echten Karrierebooster“, betont Verena Menne, Director Group HR bei Randstad Deutschland. Arbeitgeber dürfen Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, allerdings haben sie maximal vier Wochen Zeit, um dringende betriebliche Gründe oder Unvereinbarkeit mit der Urlaubsplanung anderer Mitarbeitender geltend zu machen.
Gefragte Skills 2025 – Digitalkompetenz und Nachhaltigkeit
Zwar tragen Beschäftigte die Kurskosten selbst, doch während des Bildungsurlaubs erhalten sie weiterhin ihr volles Gehalt – ein entscheidender finanzieller Vorteil. Besonders zukunftsrelevant sind Qualifikationen in digitalen Technologien und Nachhaltigkeitsthemen, wie sie auch Randstad z. B. über die Online-Weiterbildungsakademie Viona anbietet. „Kurse zu KI, Cyber-Security oder Green Skills beispielsweise helfen Beschäftigten dabei, ihre Kompetenzen gezielt auszubauen und auch ihre Arbeitgeber langfristig wettbewerbsfähig zu halten", erklärt Verena Menne.
Der Bildungsurlaub kann – muss aber nicht – berufsgebunden sein. Auch ein Yoga-Retreat oder eine Studien- oder Sprachreise können grundsätzlich als Bildungsurlaub geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass er der politischen, beruflichen oder kulturellen Bildung dient.
Achtung: Da Bildungsurlaub Ländersache ist, sind diese Voraussetzungen nicht überall gleich geregelt. Wichtig ist es, sich als Arbeitnehmer frühzeitig über die jeweiligen Möglichkeiten in seinem Bundesland zu informieren.
So geht's: Praktische Tipps für Bildungsurlaub
- Passenden Kurs finden
Offiziell anerkannte Bildungsangebote sind über diverse Onlineplattformen zu finden. Dabei sollten Beschäftigte auch die Anerkennung und Qualität der Kurse prüfen. Denn: Die Anerkennungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, Interessierte sollten sich deshalb vorher informieren, ob ihr gewünschtes Angebot in ihrem Bundesland anerkannt ist. - Antrag stellen
Vier bis neun Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. - Steuerliche Vorteile nutzen
Kursgebühren und Fahrtkosten lassen sich steuerlich absetzen – wichtig, um die finanzielle Belastung der Fortbildung zu reduzieren. - Mikro-Kurse bevorzugen
Kompakte digitale Formate zu Zukunftskompetenzen wie KI und Cyber-Security ermöglichen flexibles und gezieltes Lernen. - Lernpartnerschaften bilde
Gemeinsames Lernen motiviert, erleichtert die Umsetzung neuer Kompetenzen im Arbeitsalltag und steigert nachhaltig den Lernerfolg.
Noch mehr Informationen zum Bildungsurlaub
Wem steht Bildungsurlaub zu? Kann der Arbeitgeber ablehnen – und warum ist das Bundesland entscheidend? Jetzt weiterlesen und mehr über die gesetzliche Grundlagen erfahren.
weiterlesenÜber die Randstad-ifo-HR-Befragung
Die vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung Q1 2023 (jetzt: Randstad-ifo-HR-Befragung), die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 800 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen. Die Sonderfragen im ersten Quartal 2023 boten einen Einblick in das Urlaubsangebot in Unternehmen.