Was regelt der Tarifvertrag Zeitarbeit?

Seit dem 01.01.2004 gilt für Zeitarbeitnehmer bei Randstad der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP, ehemals BAP) geschlossene Tarifvertrag Zeitarbeit. Nun hat sich der GVP mit den Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit auf den Abschluss eines neuen GVP-Tarifwerks geeinigt. Das neue Tarifwerk – bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen – tritt zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt den bisherigen GVP-Tarifvertrag (BAP Version).

Der GVP-Tarifvertrag behandelt folgende Punkte:

  • Regelungen zur Arbeitszeit (Dauer und Verteilung, Einsatz des Arbeitszeitkontos, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit)
  • Gestaffelte Tarifentgelte
  • Produktivitätszulage
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld


Hinweis: 

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.

Erstmalig hat sich der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) mit den Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit auf den Abschluss eines neuen GVP-Tarifwerks, bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen, geeinigt. Das neue DGB/GVP-Tarifwerk tritt zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen BAP- sowie iGZ-Tarifverträge.

Neuer Tarifabschluss

Im Juni 2025 wurde zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und den Mitgliedsgewerkschaften der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit erstmals ein einheitliches GVP-Tarifwerk verhandelt. Dieses gilt ab dem 01.01.2026. Darüber hinaus wurden neue Entgelte verhandelt, die ebenfalls ab dem 01.01.2026 gelten

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Was sind Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge dienen dazu, die Entlohnung eines Zeitarbeitnehmers an die eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Kunden anzupassen.

Nach einer Einarbeitungsphase werden – abhängig von Branche und Einsatzdauer – gestaffelte Zuschläge auf die Tarifentgelte unserer Mitarbeiter gezahlt. Nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten erhält der Zeitarbeitnehmer die höchste Stufe der Zuschläge oder aber die Zahlung von Equal Pay.

Das Kunden-Unternehmen muss den Personaldienstleister über seine Branchenzugehörigkeit informieren. Diese Informationen erhält er z. B. bei der Agentur für Arbeit, dem Gewerbeamt oder über die Wirtschaftscodes des statistischen Bundesamtes.