Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972 wird der Begriff ‚Leiharbeit‘ verwendet. Seitdem ist der Terminus im gesetzlichen Sprachgebrauch verankert und hat sich auch mit der ÄUG-Reform 2017 nicht geändert. In aktuellen Tarifverträgen für die Branche, z.B. zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), wird hingegen durchgängig von ‚Zeitarbeit‘ gesprochen. Dieser Ausdruck spiegelt sich auch im Branchennamen wieder und hat sich weitestgehend als Bezeichnung in Medien und Politik etabliert. Die Begriffe ‚Leiharbeit‘ und ‚Zeitarbeit‘ werden synonym verwendet, deuten jedoch auf ein unterschiedliches Verständnis der Arbeitnehmerüberlassung hin. Eine begriffliche Abgrenzung ist daher im gesetzlichen und öffentlichen Sprachgebrauch notwendig.

Begriff Leiharbeit

Aufgrund der negativen Assoziationen sprechen in erster Linie Kritiker der Zeitarbeit von ‚Leiharbeitern‘ und versuchen durch Polarisierung einer weiteren Verbreitung dieses Arbeitsmodells entgegen zu wirken. Dies spiegelt jedoch nicht die Mehrheitsmeinung zum Thema der Arbeitnehmerüberlassung wieder. Der Begriff ‚Leiharbeit‘ ist auch rein sachlich nicht zutreffend. Etwas zu verleihen impliziert laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 598 - 606) eine unentgeltliche Abgabe von Dingen. ‚Leiharbeit‘ erweckt daher den Anschein, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen versachlicht und zum Objekt degradiert werden. „Unseres Erachtens ist die Bezeichnung ‚Leiharbeit‘ nicht nur faktisch falsch, sie diskriminiert auch alle bei Personaldienstleistern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”, erläutert Petra Timm, Sprecherin von Randstad Deutschland. „Als Marktführer in der Zeitarbeitsbranche verleihen wir keine Arbeitnehmer, vielmehr schaffen wir Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für Menschen.“

Begriff Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine moderne und flexible Form der Arbeit. Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister angestellt, beziehen von diesem ihr festes Gehalt und haben alle Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Ihre Arbeitsleistung erbringen sie zeitlich befristet bei einem Kundenunternehmen vor Ort. Der Personaldienstleister ‚überlässt‘ dem Kundenunternehmen für einen bestimmten Zeitraum den Arbeitnehmer. Die Beschäftigungsvariante Zeitarbeit ist seit Jahren fest im Arbeitsmarkt verankert, sowohl politisch als auch gesellschaftlich mehr und mehr anerkannt und aus der Personalplanung von Unternehmen in Deutschland nicht mehr wegzudenken.